Plattform-Betreiber: Frist für erste Meldepflicht läuft ab!

Mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz wurden neue europäische Sorgfalts- und Meldepflichten in deutsches Recht umgesetzt. Bis spätestens 31. März 2024 müssen die Meldungen für Plattformumsätze des Jahres 2023 abgegeben werden.

Allgemeine Vorschriften

Laut dem neuen Plattformen-Steuertransparenzgesetz waren Plattformbetreiber verpflichtet, für 2023 getätigte Transaktionen ihrer registrierten Kunden bis 31. Januar 2023 an das Bundeszentralamt  für Steuern (BZSt) zu melden. Bei Versäumnissen kann dies noch bis spätestens 31. März 2024 ohne Beanstandungen erfolgen. Mit der Meldung an das BZSt soll sichergestellt werden, dass Umsätze, die über eine Plattform erfolgen, auch tatsächlich steuerlich erfasst werden.
Betroffen sind Anbieter von Websites oder Apps, über die Warenlieferungen oder Dienstleistungen erbracht werden, wie etwa
  • Vermietung von Immobilien
  • persönliche Dienstleistungen wie Lieferservice, Handwerker, Beratung Transport und so weiter
  • Verkauf von Waren
  • Vermietung von Verkehrsmitteln
Bei Verstößen gegen die Meldepflichten droht eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro.
Weitere Informationen und Möglichkeiten der Registrierung kann über die Webseite des BZSt abgerufen werden.

Beispiele von betroffenen Schnittstellen

  • Unternehmen des produzierenden Gewerbes, die über einen Webshop Ersatzteile anbieten, auch von Tochter- oder Schwesterunternehmen. 
  • Dienstleistungen/Services wie Touristik, Handwerk, Monteure, Beratung oder Training, die über Ihre Plattform angeboten werden, auch, wenn es sich lediglich um Zusatzleistungen handelt. 
  • Geschäftsmodelle der Plattform-Ökonomie im Bereich der New Economy oder Start-up-Szene.
  • Sportvereine, die eine Ticketbörse betreiben, über die Dritte Tickets weitergeben oder Fanartikel vertreiben.
  • Plattformen, über die Mobilität angeboten wird. Dazu gehören häufig Stadtwerke und Verkehrsbetriebe mit ihrem E-Scooter- oder Fahrradangebot.
  • Betreiber von Lieferservices-Apps.
Veranstaltungstipp: Melden Sie sich zu unserem kostenfreien Webcast “Meldungen nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz” an und erfahren Sie alle notwendigen Schritte zur Einhaltung des PStTG und zur termingerechten Meldung an die Steuerbehörden.

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