FAQ zum Schiedsgericht
Eine Möglichkeit anstelle der ordentlichen Gerichtsbarkeit eine Streitigkeit zwischen zwei Parteien zu erledigen, ist das Schiedsgerichtsverfahren. Die Regelungen über das Verfahren obliegen der Vereinbarung beider Parteien, den Rahmen gibt die Zivilprozessordnung vor. Über den möglichen Inhalt einer Schiedsvereinbarung geben in der Regel die Schiedsgerichte Auskunft.
- Was ist ein Schiedsgericht?
- Worin besteht der Unterscheid zum staatlichen Gerichtsverfahren?
- Vor- und Nachteile eines Schiedsverfahrens?
- Worin bestehen Unterschiede zu Schlichtung und Mediation?
- Welches Schiedsgericht ist das Richtige?
- Nach welchen Regeln bestimmt sich das Schiedsverfahren?
- Was kostet ein Schiedsverfahren?
- Beispiel für eine Schiedsklausel
Was ist ein Schiedsgericht?
Das Schiedsgerichtsverfahren ist eine private Form der Streitbeilegung, bei der die Parteien einen oder mehrere Schiedsrichter bestimmen, die anstelle eines staatlichen Gerichts über ihren Rechtsstreit entscheiden. Die Grundlage bildet eine Schiedsvereinbarung, die den Rechtsweg zu staatlichen Gerichten für die betreffende Streitigkeit ausschließt und das Verfahren nach §§ 1025 ff. ZPO regelt.
Worin besteht der Unterscheid zum staatlichen Gerichtsverfahren?
- Das Schiedsgericht wird von den Parteien selbst bestimmt und ist nicht Teil der staatlichen Gerichtsbarkeit.
- Das Verfahren ist flexibler und kann von den Parteien individuell ausgestaltet werden (z. B. Verfahrensregeln, Ort, Sprache).
- Die Entscheidung des Schiedsgerichts (Schiedsspruch) ist grundsätzlich bindend und kann unter bestimmten Voraussetzungen als vollstreckbarer Titel anerkannt werden.
- Staatliche Gerichte sind nur eingeschränkt eingebunden, etwa zur Unterstützung bei Beweisaufnahme oder zur Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs (§§ 1050, 1060 ZPO).
- Es besteht keine Möglichkeit der Prozesskostenhilfe und die Fehlerkontrolle ist beschränkt, da eine Überprüfung des Schiedsspruchs nur in engen Grenzen möglich ist (§ 1059 ZPO).
Vor- und Nachteile eines Schiedsverfahrens?
Vorteile sind:
- Schneller und flexibler Verfahrensablauf, insbesondere bei internationalen oder wirtschaftlichen Streitigkeiten.
- Vertraulichkeit, da das Verfahren nicht öffentlich ist.
- Möglichkeit, sachkundige Schiedsrichter zu wählen.
- Internationale Anerkennung und Vollstreckbarkeit des Schiedsspruchs.
Nachteile sind:
- Kosten können auch höher sein als bei staatlichen Gerichten, insbesondere bei komplexen Verfahren.
- Keine Prozesskostenhilfe.
- Keine Rechtsfortbildung, da Schiedssprüche nicht zur Präjudizienbildung beitragen.
- Nähebeziehung zwischen Parteien und Schiedsrichtern kann problematisch sein.
Worin bestehen Unterschiede zu Schlichtung und Mediation?
- Schiedsgerichtsbarkeit führt zu einer verbindlichen Entscheidung durch einen Dritten (Schiedsspruch), der als vollstreckbarer Titel anerkannt werden kann.
- Mediation und Schlichtung zielen auf eine Konsenslösung: Bei der Mediation erarbeiten die Parteien mit Unterstützung eines Mediators eine einvernehmliche Lösung; beim Schlichtungsverfahren unterbreitet ein Schlichter einen unverbindlichen Lösungsvorschlag, der nur bei ausdrücklicher Annahme bindend wird.
- Mediation und Schlichtung führen nicht automatisch zu einem vollstreckbaren Titel und lassen den Weg zu Gerichten oder Schiedsgerichten offen, falls keine Einigung erzielt wird.
Welches Schiedsgericht ist das Richtige?
Ein Schiedsgericht kann nur dann über einen geltend gemachten Anspruch entscheiden, wenn seine Zuständigkeit von den Parteien vereinbart wurde – eine gesetzlich vorgegebene Zuständigkeit gibt es nicht. In der Regel vereinbaren die Parteien die Schiedsgerichtsbarkeit bereits bei Abschluss des Vertrages durch die Aufnahme einer Schiedsklausel, die z.B. auf die Schiedsgerichtordnung der IHK Rhein-Neckar verweist. Aber auch eine andere Schiedsgerichtbarkeit, z.B. ein internationales Schiedsgericht kann vereinbart werden. Eine spätere Übereinkunft über die Anrufung eines Schiedsgerichtes ist gleichwohl ebenso möglich.
Nach welchen Regeln bestimmt sich das Schiedsverfahren?
Die Schiedsrichter und Parteien haben stets die §§ 1025-1066 der Zivilprozessordnung zu beachten, die das Recht des Schiedsverfahrens regeln. Die meisten dieser Regelungen können aber einvernehmlich abbedungen, abgeändert oder ergänzt werden. Dies kann entweder durch die Schiedsordnung der jeweiligen Institution geschehen, vor deren Schiedsgericht der Fall verhandelt wird oder aber durch Vereinbarungen der Parteien.
Was kostet ein Schiedsverfahren?
Was ein Schiedsverfahren kostet, ist je nach Schiedsgerichtsinstitution unterschiedlich geregelt. Die Schiedsgerichtsordnung der IHK Rhein-Neckar verweist insofern auf die Gebührenordnung des Schiedsgerichtshofs der DIHK.
Beispiel für eine Schiedsklausel
Ein Beispiel für eine Schiedsvereinbarung, wie Sie bereits bei einem Vertragsschluss als Klausel mit aufgenommen werden kann:
"Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus dem vorliegenden Vertrag oder über seine Gültigkeit ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit zunächst eine Mediation nach den Bestimmungen der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar durchzuführen. Sollten die Parteien innerhalb von 6 Wochen nach Einleitung des Mediationsverfahrens keine Einigung erzielt haben, kann jede Partei eine Schiedsklage nach der aktuell geltenden Fassung der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar erheben.“
