Vom Soloselbständigen zum Arbeitgeber

Die erste Einstellung ist ein Meilenstein für Unternehmerinnen und Unternehmer. Mit der neuen Rolle als Arbeitgeber entstehen rechtliche Pflichten und organisatorische Aufgaben – wer gut vorbereitet ist, schafft klare Strukturen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Vorbereitet sein Schritt für Schritt

Zunächst sind Aufgaben, Funktion und Rolle des Mitarbeitenden zu definieren. Das hilft nicht nur bei der Suche nach geeigneten Mitarbeitenden, sondern auch bei der späteren Formulierung des Arbeitsvertrags sowie der Festlegung formaler Rahmenbedingungen wie Einsatzort, Arbeitszeit und Gehalt.
Sobald der richtige Mitarbeiter gefunden ist, gibt es formale Anforderungen, die einzuhalten sind:
  • Den Arbeitsvertrag schließen: Eine gute Orientierung zu den Inhalten des Arbeitsvertrages gibt das Nachweisgesetz, Formulierungshilfen geben Musterarbeitsverträge, wie z. B. der Arbeitsvertrag (Standard) der IHK Frankfurt.
  • Ein Gefühl für ein angemessenes Gehalt kann Ihnen der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit geben. Darin sind Beruf, Ausbildungsniveau und auch regionale Unterschiede abgebildet. In jedem Fall sind die Mindestlohnanforderungen einzuhalten.
  • Einstellungsarten berücksichtigen: Für Steuer und Sozialversicherung ist zu entscheiden, auf welche Weise der Mitarbeitenden beschäftigt wird. Das wird in der Regel relevant wenn Teilzeitbeschäftigung vereinbart werden soll. Ob ein Minijob oder Midijob in Frage kommt ist ggfs. mit den Steuerberater und natürlich dem Bewerber zu klären.
  • Die Meldung an die Berufsgenossenschaft (BG) erfolgt direkt bei der zuständigen BG. Wenn die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft schon länger her ist (diese erfolgt gemäß § 192 SGB VII mit der Gewerbeanmeldung), könnte es sein, dass die zugeordnete Unternehmensnummer nicht parat ist. Wer nicht weiß, welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, kann sich an den Spitzenverband DGUV werden: Ein neues Unternehmen anmelden: Wie geht das?
  • Eine Betriebsnummer ist bei der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen. Dies erfolgt online: Betriebsnummern-Service | Bundesagentur für Arbeit.
  • Zur Sozialversicherung anmelden: Einzugsstellen sind die Krankenkassen über das SV-Meldeportal , Hilfestellung bei der Prüfung, welche Sozialversicherungsbeiträge abzuführen sind, gibt die Deutsche Rentenversicherung oder die Minijobzentrale
  • Gehaltsabrechnung organisieren: Um sicherzustellen, dass alle Pflichtangaben auf einer Gehaltsabrechnung erfüllt sind und die Sozialversicherungsbeiträge korrekt und fristgerecht abgeführt werden, ist die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater empfohlen.
  • Datenschutz einhalten: Sobald personenbezogen Daten von Bewerbern vorliegen, ist für den Datenschutz zu sorgen. Weiterführende Informationen finden Sie unter DSGVO - Allgemeines und Begrifflichkeiten

Die wichtigsten Schritte als Checkliste

To Do Was genau? Erledigt am…
Arbeitsvertrag schließen
Muster erstellen, Nachweisgesetz beachten,
Vertragsunterzeichnung
Betriebsnummer beantragen Online-Service der Bundesagentur für Arbeit
Bei Berufsgenossenschaft melden Mit der Unternehmensnummer neue Mitarbeitende anmelden
zur Sozialversicherung anmelden
Bei Minijobzentrale oder
SV-Meldeportal
Gehaltsabrechnung erstellen Steuerberater oder mit einer Gehaltsabrechnungssoftware

Exkurs: Unterschiede zu anderen Formen der Zusammenarbeit

Alternativen zu eigenen Mitarbeitenden sind Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit) oder Einzel-/Projektaufträge an andere Unternehmen.
  • Ein Leiharbeitnehmer ist eine Person, die bei einem Personaldienstleister angestellt ist und vorübergehend in einem anderen Unternehmen arbeitet. Dieses Modell wird auch als Zeitarbeit bezeichnet.Im Vergleich zur direkten Anstellung bietet Zeitarbeit dem Einsatzunternehmen mehr Flexibilität, etwa bei kurzfristigem Personalbedarf oder Projektarbeit. Der administrative Aufwand ist geringer, da der Dienstleister sich um Lohnabrechnung und Sozialabgaben kümmert. Nachteilig ist, dass Zeitarbeit meist teurer ist als eine direkte Anstellung, da Vermittlungsgebühren anfallen. Zudem sind Leiharbeitnehmer oft weniger stark ins Unternehmen integriert und es gelten rechtliche Einschränkungen wie die Pflicht zur Gleichbezahlung nach neun Monaten Einsatzdauer.
  • Ein Dienstleistungs- oder Werkvertrag kann eine Alternative zur klassischen Anstellung sein, wenn ein Unternehmen eine konkrete Aufgabe oder Leistung extern vergeben möchte, ohne eine dauerhafte arbeitsrechtliche Bindung einzugehen.
    Beim Dienstvertrag schuldet der Auftragnehmer eine Tätigkeit (z. B. Beratung), beim Werkvertrag ein konkretes Ergebnis (z. B. eine fertige Software oder ein Gutachten). Der Auftragnehmer arbeitet dabei eigenverantwortlich, nicht weisungsgebunden, und ist nicht in die Organisation des Auftraggebers eingebunden. Vorteile gegenüber einem Anstellungsverhältnis sind die Flexibilität (Einsatz nach Bedarf, keine langfristige Bindung), Kostenkontrolle sowie keine Sozialabgaben. Nachteilig ist die Gefahr der Scheinselbstständigkeit: Wenn der Auftragnehmer faktisch wie ein Arbeitnehmer arbeitet (z. B. dauerhaft, weisungsgebunden, in die Organisation eingebunden), kann das rechtlich als Arbeitsverhältnis gewertet werden. Die Deutsche Rentenversicherung prüft bei Verdacht, ob Sozialabgaben nachzuzahlen sind.
Der Bedarf nach Vergrößerung Ihres Unternehmens könnte auch dazu führen, dass Sie sich einen oder mehrere (gleichberechtigten) Partner suchen so kann z. B. aus einem Einzelgewerbetreibenden eine GbR werden. Den Überblick zu den Rechtsformen finden Sie unter “Welche Rechtsform ist für mein Unternehmen richtig?”

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