Die Anforderungen des Nachweisgesetzes
Das Nachweisgesetz (NachwG) verpflichtet Arbeitgeber dazu, die wesentlichen Vertragsbedingungen eines Arbeitsverhältnisses schriftlich festzuhalten und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Diese Regelung soll Transparenz schaffen und sicherstellen, dass Arbeitnehmer über ihre Rechte und Pflichten informiert sind.
Wesentliche Vertragsbedingungen
Folgende Informationen müssen in der Niederschrift enthalten sein:
- Name und Anschrift der Vertragsparteien: Sowohl die des Arbeitgebers als auch die des Arbeitnehmers.
- Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses: Das genaue Datum, an dem der Arbeitnehmer seine Tätigkeit aufnimmt.
- Enddatum bei befristeten Arbeitsverhältnissen: Falls das Arbeitsverhältnis befristet ist, muss das Enddatum oder die vorhersehbare Dauer angegeben werden.
- Arbeitsort: Der genaue Arbeitsort oder ein Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten tätig sein kann.
- Beschreibung der Tätigkeit: Eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit.
- Dauer der Probezeit: Falls eine Probezeit vereinbart wurde, muss deren Dauer angegeben werden.
- Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts: Einschließlich der Vergütung von Überstunden, Zuschlägen, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie deren Fälligkeit und Art der Auszahlung.
- Arbeitszeit: Die vereinbarte Arbeitszeit sowie Regelungen zu Überstunden.
- Urlaub: Der jährliche Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers.
- Kündigungsfristen: Die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
- Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen: Falls solche Vereinbarungen auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden.
Fristen und Form
Die Niederschrift muss dem Arbeitnehmer spätestens am ersten Arbeitstag vorliegen. Weitere Angaben müssen innerhalb eines Monats nach Arbeitsbeginn schriftlich mitgeteilt werden. Änderungen der wesentlichen Arbeitsbedingungen müssen dem Arbeitnehmer spätestens an dem Tag mitgeteilt werden, an dem die Änderungen wirksam werden.
Seit dem 1. Januar 2025 können die Nachweise auch in Textform erfolgen. Dies bedeutet, dass die Dokumente elektronisch übermittelt werden können, sofern sie für den Arbeitnehmer zugänglich, speicherbar und ausdruckbar sind. Der Arbeitnehmer muss den Empfang der Dokumente bestätigen.
Rechtsfolgen bei Verstößen
Ein Verstoß gegen die Nachweispflichten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeldern von bis zu 2.000 Euro geahndet werden.