Zoll Russland

Wir informieren Sie zu Zoll, Ein- und Ausfuhrbestimmungen in Russland und der Eurasischen Wirtschaftsunion sowie zu wichtigen Exporthinweisen.

Russland-Sanktionen

Aufgrund des Einmarsches Russlands in die Ukraine gelten seit dem 23. Februar 2022 umfangreiche Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise.

Einheitlicher Zoll Russland und EAWU

Russland ist Teil der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU), die zwischen Russland, Kasachstan,  Belarus,  Armenien und Kirgisistan besteht. Die EAWU soll den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitskräften zwischen den Mitgliedsländern garantieren. Es gelten einheitliche Regelungen zu Verboten und Beschränkungen sowie ein einheitlicher Zolltarif. Die Mitgliedsländer wenden das gemeinsame Zollgesetzbuch (Zollkodex, 2017, russisch) an, womit ein einheitliches Zollgebiet zwischen den fünf Staaten geschaffen wurde.

Allgemeine Importbestimmungen

Bei der Einfuhr von Waren in die EAWU ist zu berücksichtigen, dass einige davon Verboten oder Beschränkungen unterliegen. Dazu gehört auch die Lizenzpflicht für eine Reihe von Waren im Außenwirtschaftshandel. Diese Waren sind in entsprechenden Listen enthalten.

Einfuhrlizenzen

Lizenzpflichtige Waren sind zum Beispiel Industrieabfälle, Edelmetalle, pharmazeutische Produkte, Arzneimittel, radioelektrische Geräte (Hochfrequenztechnik), medizinische Apparate und Geräte, Chiffriertechnik, Sprengstoffe, Waffen und Munition, Teppiche, textile Bodenbeläge, chemische Pflanzenschutzmittel, Tabak, Ethylalkohol, Wodka und andere alkoholische Getränke.
Die Lizenz der EAWU gilt für alle fünf Mitgliedsländer und ist dem Zoll bei der Einfuhr vorzulegen.

Export- und Begleitpapiere

Nachfolgend sind die für die Ausfuhr grundsätzlich notwendigen Dokumente aufgeführt.
Deutsche Ausfuhrbestimmungen beinhalten unter anderem Ausfuhranmeldungen und Ausfuhrgenehmigungen.

Russische Einfuhrbestimmungen

Handelsrechnung

Für die Vorlage zur Verzollung ist eine Handelsrechnung mit geschäftsüblichen Angaben sowie ihre Übersetzung ins Russische notwendig. Die Rechnung muss unterschrieben und mit Firmenstempel versehen sein. Eine Bescheinigungspflicht der Handelsrechnung besteht nicht. Weitere Informationen zur Handelsrechnung für Russland finden Sie in den Konsulats- und Mustervorschriften.

Ursprungszeugnis

Ursprungszeugnisse sind erforderlich, wenn sie vertraglich vereinbart wurden oder sofern die Waren handelspolitischen Maßnahmen wie Einfuhrbeschränkungen oder Kontingenten unterliegen. Für Waren aus der Bundesrepublik Deutschland ist als Ursprungsbezeichnung anzugeben: "Bundesrepublik Deutschland (Europäische Union)" oder nur "Europäische Union" bzw. "Federal Republic of Germany (European Union)” oder nur "European Union". 

Packliste

Weist die Handelsrechnung keine genaue Übersicht über die Waren in den einzelnen Packstücken auf, ist eine detaillierte Packliste in fünffacher Ausführung auf Englisch beizulegen. Die Liste muss Inhalt, Brutto- und Nettogewichte, Marken, Nummern sowie die Warenbeschreibung enthalten. Für Lieferungen von Rohstoffen und Chemikalien sind keine Packlisten erforderlich.

Weitere Begleitpapiere

Um den Zollwert zu ermitteln wird vom russischen Zoll oft eine Kopie der EU-Ausfuhranmeldung verlangt.
Waren müssen beim russischen Zoll in elektronischer Form angemeldet werden. Dafür wurde ein entsprechendes Programm entwickelt, so dass der Deklarant mit Hilfe dieses Programms alle notwendigen Dokumente im Format XML an den Zoll übermitteln muss. Neben der Zollanmeldung müssen ebenso Dokumente elektronisch übermittelt werden, die die in der Zolldeklaration gemachten Angaben bestätigen.

Postsendungen

Zusätzlich zu den bisher aufgeführten Dokumenten wird eine internationale Paketkarte sowie zwei Zollinhaltserklärungen auf russisch oder französisch verlangt. Das Höchstgewicht beträgt 20 kg.

Zertifizierung, Zulassungen, Registrierung

Konformitätsanforderungen

Für viele Waren und Erzeugnisse, die in die Russische Föderation importiert werden, ist ein Konformitätsnachweis erforderlich.
Solche Produkte sind im Wesentlichen zum Beispiel:
  • Möbel
  • Erzeugnisse für Kinder
  • Konsumgüter, die mit Lebensmittel oder Trinkwasser in Berührung kommen
  • Haushaltschemikalien
  • Konsumgüter, die am menschlichen Körper angewendet werden können
  • Pflanzenschutzmittel und Mineraldünger
  • Lebensmittel
  • Haushaltsgeräte
  • Elektrogeräte
  • Farbkopierer
  • Anlagen und Maschinen für die industrielle Nutzung
  • Kosmetik- und Parfümerieartikel

Gesundheitszeugnis

Für die Einfuhr von lebenden Tieren, Tierfutter, tierischen Erzeugnissen, Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen ist das Beifügen eines Veterinärzeugnisses beziehungsweise Pflanzengesundheitszeugnisses erforderlich.

Staatliche Hygieneregistrierung (sanitär-epidemiologische Kontrolle)

Im Rahmen der EAWU wurden für eine Reihe von Waren die „staatliche Registrierung“ und die sanitär-epidemiologische Überwachung beziehungsweise Kontrolle eingeführt. Dazu gehören beispielsweise Kosmetikprodukte, Trinkwasser, Erzeugnisse der persönlichen Hygiene für Erwachsene und Kinder oder auch Erzeugnisse der Haushaltschemie. Ein Registrierungszertifikat, das in einem der Mitgliedsländer der EAWU ausgestellt wurde, ist auch in den beiden anderen Mitgliedsländern gültig.
Für die sanitäre Kontrolle ist in Russland “Rospotrebnadzor“, der Föderale Dienst für Verbraucherschutz und menschliches Wohlbefinden, zuständig. In der Republik Belarus das dortige Ministerium für Gesundheit, in der Republik Kasachstan die Agentur für Konsumentenschutz.

Verpackungs- und Markierungsvorschriften

Im Rahmen der EAWU gibt es ein einheitliches Konformitätszeichen (EAC-Zeichen) für frei verkehrsfähige Erzeugnisse, das bestätigt, dass die Ware den vorgeschriebenen Anforderungen entspricht und allen notwendigen Konformitätsverfahren unterzogen wurde.
Das EAC-Zeichen muss bei Markteintritt auf dem Produkt angebracht werden. Der russische Zoll prüft, ob die Markierung bei Zolleintritt vorhanden ist. Vor dem Hintergrund empfehlen wir, dieser Markierungspflicht bereits bei der Einfuhr nachzukommen.

Verpackungsvorschriften

Genaue Vereinbarungen über die Verpackung sind üblich. Aufgrund der teilweise langen Transportwege beziehungsweise häufigen Umladungen sowie extremen Witterungsbedingungen werden an die Qualität der Verpackung besonders hohe Anforderungen gestellt. Es gehört zu den üblichen Forderungen, dass die Ware so verpackt sein muss, dass eine Lagerung unter freiem Himmel über einen Zeitraum von einem Jahr möglich ist. Wurde die Warenbeförderung “per LKW” oder “per Bahn” vereinbart, wird vom Geschäftspartner eine überdurchschnittliche Verpackung, z. B. eine Exportverpackung für den Seetransport erwartet.

Markierungsvorschriften

Die Art der Markierung und Etikettierung wird im Vertrag mit dem Partner festgelegt. Falls mit der betreffenden Ware eine Bedienungsanleitung mitgeliefert wird, ist darüber ein Vermerk auf der Etikettierung anzufügen. Die Etikettierung kann in Deutsch, Englisch oder Russisch verfasst sein.

Meist sind folgende Angaben zu machen:
  • Art der Verpackung
  • Name und Anschrift der Empfänger- und Absenderfirma
  • Warenbezeichnung
  • Kollianzahl auf allen Packstücken
Es ist wichtig, dass der Name des Empfangslandes korrekt geschrieben ist. Akzeptiert wird "Russland" in deutscher, englischer, russischer oder französischer Übersetzung. Der Verkäufer muss damit rechnen, für alle Schäden infolge von Verlusten bei der Beförderung der Ware sowie nicht vertragsmäßiger Verpackung wegen falscher Kollimarkierungen zur Haftung gezogen zu werden.

Etikettierungsvorschriften

Der Verkauf von Lebensmitteln und Industriewaren, die keine in Russisch abgefasste Produktbeschreibung aufweisen, ist in Russland verboten. Die Technische Vorschrift (Technical Regulation – TR) 022/2011 zur Kennzeichnung von Lebensmitten ist obligatorisch. Bei technischen Gütern müssen auch Gewährleistungsinformationen und Gebrauchsanleitungen ins Russische übersetzt und beigefügt werden.
Der Einzelhandel wird aufgefordert, eingeführte Lebensmittel ohne Produktbeschreibung in russischer Sprache nicht zu erwerben.
Folgende Angaben müssen Lebensmittel und Industriewaren auf russisch enthalten:
  • Bezeichnung
  • Produktions-, Verpackungs- und Mindesthaltbarkeitsdatum
  • Lager- und Verwendungshinweise
  • Brennwert
  • Zusammensetzung
  • Menge
  • Firmenname und Adresse des Herstellers
  • Ursprungsland
Der russische Text muss auf dem Etikett oder der Verpackung angebracht werden, bei Platzmangel auf der Packungsbeilage.
Zusätzlich legt das Arzneimittelgesetz einen Mindeststandard fest, den die Hersteller in Bezug auf die Markierung ihrer Erzeugnisse einhalten müssen. Demnach ist sowohl auf der äußeren als auch auf der inneren Verpackung in gut leserlicher Schrift und auf Russisch folgendes zu vermerken:
  • Name des Herstellers
  • Bezeichnung des Arzneimittels
  • Dosierung und Stückzahl in der Verpackung
  • Seriennummer und Herstellungsdatum
  • Hinweise zur Anwendung bzw. Aufbewahrung
  • Verfallsdatum
  • Vorsichtsmaßregeln bei der Anwendung

"Made in..."-Warenmarkierung

Alle Waren müssen mit dem Ursprungsland gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung von gedruckten Gebrauchsanweisungen und Prospekten ist erwünscht.

Einfuhrverfahren

Warensendungen, die in das Zollgebiet der EAWU verbracht werden, müssen vorab angemeldet werden. Vorerst sind nur Lieferungen im Straßengüterverkehr betroffen. Die Anmeldung für Russland erfolgt auf der Webseite der russischen Zollbehörde.

Zollverfahren

Die Einfuhr von Waren in das Gebiet der EAWU und die Ausfuhr aus der EAWU verpflichtet den Exporteur bzw. Importeur dazu, die Ware in eines der festgelegten Zollverfahren (Zollprozedur) zu überführen und dieses einzuhalten. Die zollrechtliche Behandlung der Ware ist von ihrer weiteren Verwendung abhängig. Die gewünschte Zollprozedur wird durch die Abgabe der Zollanmeldung und der dazugehörigen Abfertigungsunterlagen gemäß dem einheitlichen Zollkodex (2017, rus.) beantragt.

Vorübergehende Verwendung/Carnet A.T.A.

Eine Carnet A.T.A.- Abfertigung ist zur Zeit nicht möglich (Stand Februar 2024)

Zollstellen

Die Verzollung der Ware kann unmittelbar an der Grenze oder an einem entsprechenden Binnenzollamt erfolgen. Bei der Beförderung auf dem Landweg beginnt die Verzollung an der Grenze zur Russischen Föderation, das Verbringen der Ware in ein bestimmtes Zollverfahren erfolgt am Dienstort (Russische Zollbehörde)

Zollbeauftragter

Ein Zollbeauftragter sollte hinzugezogen werden, wenn sensible Waren einzuführen sind oder bisher keine Erfahrung im Handel mit Russland besteht. Der Zollbeauftragte ersetzt den bisher bekannten Zollagenten (Zollbroker) und übernimmt im Auftrag des Zollanmelders die gesamte Abwicklung der Wareneinfuhr. Den Status eines Zollbeauftragten bekommt eine russische juristische Person nach Registrierung bei den russischen Zollbehörden und darf seine Dienstleistungen nur in Russland anbieten.
Verzeichnis der Zollbeauftragten für die EAWU (Kommission der EAWU, russisch)

Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO – authorised economic operator)

Im Rahmen der EAWU wurde der Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten eingeführt. Ein Importeur oder Exporteur kann als AEO fungieren, nachdem er sich beim russischen Zoll registriert hat. Diesem können Vorteile bei der Einfuhr gewährt werden.

Mustervorschriften

Muster und Proben sind – auch ohne Handelswert – abgabenpflichtig.

Zollbehandlung nicht abgenommener Waren

Verweigert der Empfänger der Waren die Annahme ganz oder zum Teil, wird die Ware in eine vorübergehende Verwahrung für zwei Monate genommen. Eine Verlängerung um weitere zwei Monate ist nur auf begründeten Antrag hin möglich. Diese Verlängerung gilt nicht für schnell verderbliche Waren. Nach Ablauf der Frist ist die Ware Eigentum des Staates, der diese vernichten oder verkaufen kann.

Zölle, Abgaben

Für die EAWU gilt ein einheitlicher Zolltarif. Der Zolltarif ist in Anlehnung an die Warennomenklatur des Harmonisierten Systems (HS) zur Bezeichnung und Codierung der Waren aufgebaut. Die festgelegten Zollsätze sind Drittlands-Zollsätze, das heißt sie betreffen Waren aus Drittländern, mit denen die Russische Föderation kein Abkommen hat. Dazu gehören auch die Länder der EU.
Automobile: Die Pkw-Zollgebühr für den Import ausländischer Neuwagen beträgt 15 Prozent. Der Zollsatz für Gebrauchtwagen (Kraftfahrzeuge älter als 3 Jahre) beträgt 17 Prozent.

Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)

Beim Import von Waren in das Gebiet der Russischen Föderation werden neben dem Zoll Eingangsabgaben in Form der Mehrwertsteuer erhoben. Nach dem derzeitigen Stand beträgt der Regelsatz 20 Prozent (Normalsatz). Ein ermäßigter Steuersatz von 10 Prozent gilt für viele Nahrungsmittel, Druckerzeugnisse (außer Werbematerial und Erotik) und Erzeugnisse für Kinder. Ausgenommen von der Mehrwertsteuer ist eine Reihe von Produktgruppen von sozialer Bedeutung, darunter Pharmaprodukte.
Die Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Mehrwertsteuer bei der Einfuhr ist die Summe des Zollbetrages und des Zollwertes sowie einer eventuellen Verbrauchssteuer.
Beim Verbringen der Waren in folgende Zollprozeduren beträgt die Mehrwertsteuer 0 Prozent: Freilager, Transit, Zolllager, zollfreier Handel, freie Zollzone, Wiederausfuhr, Vernichtung und Aufgabe zugunsten des Staates.

Verbrauchssteuer (Akzisen)

Beim Import bestimmter Waren in die Russische Föderation wird die Verbrauchssteuer erhoben.
Verbrauchssteuerpflichtig sind unter anderem Tabakwaren, Beförderungsmittel, Ethylalkohol, alkoholhaltige Erzeugnisse und Erdölprodukte. Diese Waren können nur an bestimmten Zollämtern abgefertigt werden. Ausländische alkoholische Getränke, Tabakwaren und Ethylalkohol dürfen nur mit einer „Akzisemarke“ verkauft werden. Diese erwirbt der Importeur und übersendet sie dem Exporteur. Ausgenommen von dieser Regelung ist Bier.

Begleitgebühr

Für die zollamtliche Begleitung von Waren innerhalb von Russland (zum Beispiel von einem Grenzzollamt zu einem Binnenzollamt) können Gebühren in unterschiedlicher Höhe erhoben werden. Die Entscheidung über die Notwendigkeit einer zollamtlichen Begleitung liegt im Ermessen der jeweiligen Zolldienststelle.

Zollabfertigungsgebühr

Bei der Einfuhr in die Russische Föderation wird eine Gebühr für die Zollabfertigung zwischen 500 und 100.000 Rubel in Abhängigkeit des Zollwertes der Ware erhoben.
Bei Fragen zu den Ein- und Ausfuhrbestimmungen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige IHK. Ihre Ansprechpartner finden Sie entsprechend Ihrem Sitz.
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Quellen: Eurasische Kommission, Föderaler Zolldienst Russland, Access2Markets Datenbank, Mendel-Verlag, GTAI, AHK Russland, European Commission