Sanktionen gegen Russland

Die EU hat weitreichende Sanktionen gegen Russland aufgrund des Einmarsches in die Ukraine beschlossen. Bitte beachten Sie, dass sich aufgrund der aktuellen Lage Änderungen ergeben können.

Aktuell: 18. Sanktionspaket (18. Juli 2025)

Am 18. Juli 2025 ist mit der Verordnung (EU)2025/1494) das 18. Sanktionspaket gegen Russland in Kraft getreten.
Zu den wichtigsten neuen Maßnahmen des 18. Sanktionspakets zählen:
  • Die Absenkung der Ölpreisobergrenze von 60 auf 47,6 US-Dollar pro Barrel
  • Ein umfassendes Hafen- und Dienstleistungsverbot für 105 weitere Schiffe der russischen Schattenflotte
  • Die Aufnahme von 14 Personen und 41 Organisationen in die Sanktionsliste – darunter Unternehmen aus Russland, China, der Türkei und Indien
  • Ein Importverbot für raffinierte Produkte aus russischem Rohöl aus Drittstaaten (mit Ausnahmen für Kanada, Norwegen, Schweiz, Großbritannien und die USA).
  • Ein vollständiges Transaktionsverbot für die Pipelines Nord Stream 1 und 2, einschließlich eines Verbots der Lieferung von Waren und Dienstleistungen. Damit wird die Fertigstellung, Wartung, der Betrieb sowie jede zukünftige Nutzung der Pipelines verhindert.
  • Finanzsanktionen gegen 22 zusätzliche russische Banken sowie neue Maßnahmen gegen Drittstaatenbanken und Krypto-Dienstleister, die Sanktionen unterlaufen oder Russlands Krieg unterstützen.
  • Sanktionen gegen Zulieferer des russischen militärisch-industriellen Komplexes – darunter drei in China und 8 aus Belarus ansässige Unternehmen
  • 26 neue Unternehmen unterliegen strengeren Exportbeschränkungen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck, insbesondere für Technologien, die Russlands Verteidigungs- und Sicherheitssektor stärken könnten.
  • Ausfuhrverbote wurden erweitert, u. a. für CNC-Maschinen und chemische Vorprodukte für Raketentreibstoffe (Erweiterung von Anhang VII und Anhang XXIII)
  • Transitverbot über russisches Territorium auf ausgewählte wirtschaftlich kritische Güter für Bau und Transport wurde ausgeweitet (Erweiterung von Anhang XXXVII)
Über das 18. Paket informiert auch die EU-Kommission.

Grundlage der Sanktionen gegen Russland

Die Sanktionen gegen Russland sind in zwei Grund-Verordnungen aufgeteilt:
  • für sektorale Maßnahmen (Verordnung (EU) 833/2014) und
  • eine für Personenlistungen (Verordnung (EU) 269/2014).
Diese beiden Verordnungen werden seitdem durch Änderungs- und Durchführungsverordnungen aktualisiert und ergänzt. Die vollständige geltende Rechtslage findet sich in der “konsolidierten Fassung der Verordnung 833/2014
Hinweis: Bei aktuellen Entwicklungen kann es immer einige Tage dauern, bis Änderungsverordnungen im konsolidierten Text nachvollzogen werden.

Folgende Maßnahmen umfassen die Sanktionen

  • Ausschluss einzelner russischer Banken aus dem SWIFT-System
  • Finanzsanktionen gegen zahlreiche Personen und Unternehmen. Die Liste der sanktionierten Personen wird kontinuierlich erweitert und umfasst mittlerweile über 2.000 Personen bzw. Unternehmen. Die Sanktionsliste sieht eine Sperre von Aktiva, Kreditverbote sowie ein EU-Einreiseverbot vor. Diese können über die Finanzsanktionsliste der EU (FISALIS) geprüft werden.
  • Sanktionen gegen Unternehmen in Anhang IV. Hierbei handelt es sich u.a. um diejenigen Unternehmen in Drittstaaten, die an der Umgehung von Ausfuhrbeschränkungen beteiligt sind und damit insbesondere das russische Drohnenprogramm unterstützen
  • Verbot der Lieferung von Rüstungsgütern
  • Gelistete Dual-use-Güter (Anhang 1 EU-Dual-Use-VO): grundsätzliches Verbot, auch die Durchfuhr durch Russland
  • Spezielle Güter für die Erdölexploration und Erdölförderung, Anhang II VO 833/2014: Genehmigungspflicht, teilweise Verbot
  • High-Tech (technologische und militärische Stärkung/Sicherheitstechnik) Anhang VII VO 833/2014: grundsätzliches Verbot
  • Erdölraffination Anhang X VO 833/2014:
  • Luft- und Raumfahrt Anhang XI VO 833/2014 (Verbot der Durchfuhr durch Russland).
  • Seeschifffahrt Anhang XVI : Ausfuhrbeschränkung von Seenavigations- und Funkkommunikationstechnologie
  • Luxusgüter gemäß Anhang XVIII VO 833/2014 bei einem Stückpreis der Waren ab 300 Euro, sofern nichts genaueres bestimmt ist.
  • Ausfuhrverbot von bestimmten Gütern und Technologien zur Stärkung der industriellen Kapazitäten Russlands gemäß Anhang XXIII VO 833/2014 (erweitert durch das 18. Sanktionspaket)
  • Durchfuhrverbot von bestimmten Gütern und Technologien zur Stärkung der industriellen Kapazitäten Russlands gemäß Anhang XXXVII VO 833/2014
  • Einfuhrverbot für Eisen- und Stahlwaren gemäß Anhang XVII. (bei verarbeiteten Erzeugnissen aus Drittstaaten muss der Nachweis erbracht werden, dass die Vormaterialien nicht aus Russland stammen mit unterschiedlichen Altvertragsklauseln – siehe Artikel “Nachweispflicht zu Eisen- und Stahlimporten”).
  • Einfuhrverbot von bestimmten Gütern wie Kohle, Holz, Düngemittel, Kaviar genaue Liste in Anhang XXI VO 833/2014 (u.a. Aluminium (7601) mit Quotenregelung; erlaubt sind die Einfuhr von 275.000 Tonnen bis 26. Februar 2026)
  • Einfuhrverbot von Rohöl und Erdölerzeugnissen über den Seeweg, über Pipelines gibt es Ausnahmen
  • Einfuhrverbot von Gold und Schmuckwaren laut Anhang XXVI und Anhang XXVII VO 833/2014.
  • Einfuhrverbot von Diamanten laut Anhang XXXVIII.
  • Sanktionsumgehung: Art 12 f und Anhang XXXIII. Die im Anhang XXXIII aufgeführten Waren dürfen nicht in die dort aufgeführten Länder veräußert werden. Der Anhang XXXIII umfasst noch keine Waren, dient aber dazu den Rechtsrahmen zu schaffen, um auf Sanktionsumgehungen mit späteren Maßnahmen reagieren zu können.
  • Verbot neuer Investitionen in den russischen Energiesektor sowie Einführung einer umfassenden Beschränkung der Ausfuhr von für die Energiewirtschaft bestimmten Ausrüstungen, Technologien und Dienstleistungen
  • Beschränkungen der Wirtschaftsbeziehungen mit den nicht von der Kiewer Regierung kontrollierten Gebieten der Oblaste Donezk und Luhansk - Einfuhrverbot für Waren, Handels- und Investitionsbeschränkungen in Bezug auf bestimmte Wirtschaftssektoren, Verbot der Erbringung von Tourismusdienstleistungen, Ausfuhrverbot für bestimmte Waren und Technologien in diese Gebiete (VO 263/2022)
  • Sperrung des EU-Luftraums für russische Flugzeuge
  • Hafenanlaufverbot in der EU gegen russische Schiffe (Listung der Schattenflotte umfasst mittlerweile über 440 Schiffe)
  • Einfuhrverbote für russische und belarussische Speditionsunternehmen mit einigen Ausnahmen, wofür eine Genehmigung notwendig ist. Diese wird vom BAFA erteilt. Der Antrag ist über ELAN-K2 Ausfuhr zu stellen, in Ausnahmefällen auch unter embargo-transport@bafa.bund.de.
  • Ausschluss russischer Unternehmen von der Teilnahme an öffentlichen Aufträgen
  • Untersagung von Investitionen in russische Flüssiggas-Projekte und Verbot der Umladung von russisches Flüssiggas für Transport in Drittländer
Weitere Informationen zu Codierungen bei der Ausfuhr nach Russland erhalten Sie auch auf der Zoll-Webseite.

Hotline des BAFA unter 06196 908-1237

Den Status quo der Einschränkungen im Russland-Geschäft können deutsche Unternehmen unter anderem auch auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) recherchieren. Dort gibt es einen ausführlichen Überblick zu den restriktiven Maßnahmen und auch eine tabellarische Übersicht zu den Verboten und den Genehmigungspflichten im Rahmen des Russland Embargos. Weiterhin stellt das BAFA auch eine telefonische Hotline zum Russland-Embargo bereit.

BAFA-Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr mit Russland

Das BAFA hat ein Merkblatt (Stand 9. Mai 2025) zum Außenwirtschaftsverkehr mit der Russischen Föderation veröffentlicht.
Die Publikation soll eine Übersicht über die Handelsbeschränkungen sowie die Finanzsanktionen im Rahmen der von der Europäischen Union (EU) gegen die Russische Föderation verhängten Embargo-Regelungen geben.
Inhalte des Merkblattes sind z. B.:
  • einzelne Einfuhr- und Ausfuhrverbote,
  • Dienstleistungsverbote nach der Russland-Embargoverordnung,
  • Informationen zu Besonderheiten bei dem Verkaufsverbot und Ausnahmegenehmigungen.

Generelle Aussetzung der Hermes-Bürgschaften für Russland

Als sanktionsähnliche Maßnahme hat die Bundesregierung die Bewilligung von Hermes-Bürgschaften und Investitionsgarantien für Russlandgeschäfte bis auf Weiteres ausgesetzt. Diese Aussetzung erstreckt grundsätzlich auf jede Art von Investition in Russland. Informationen sind auf der Webseite von dem Agaportal abrufbar:

Sanktionen der USA gegen Russland

Die Sanktionsregelungen der USA sind im Detail nachzulesen in der Implementation of Sanctions Against Russia Under the Export Administration Regulations; zudem gibt es eine kurze Zusammenfassung im Bureau of Industry and Security Fact Sheet. Je nach Betroffenheit mit dem US-Recht sollten Unternehmen die entsprechenden US-Sanktionslisten prüfen.