Sanktionen gegen Russland
Die EU hat weitreichende Sanktionen gegen Russland beschlossen. Bitte beachten Sie, dass sich aufgrund der aktuellen Lage täglich Änderungen ergeben können.
- Sanktionen gegen Russland aufgrund des Einmarsches in die Ukraine (Stand: 22. Mai 2025)
- Die Sanktionen umfassen mittlerweile u. a. folgende Maßnahmen
- Hotline des BAFA unter 06196 908-1237
- BAFA-Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr mit Russland
- Generelle Aussetzung der Hermes-Bürgschaften für Russland
- Sanktionen der USA gegen Russland
Sanktionen gegen Russland aufgrund des Einmarsches in die Ukraine (Stand: 22. Mai 2025)
Am 21. Mai 2025 ist mit der Verordnung (EU)2025/932) das 17. Sanktionspaket gegen Russland in Kraft getreten. (Änderungen sind im Text fett hervorgehoben); über das 17. Paket informiert auch die EU-Kommission.
Die Sanktionen gegen Russland sind in zwei Grund-Verordnungen aufgeteilt:
- für sektorale Maßnahmen (Verordnung (EU) 833/2014) und
- eine für Personenlistungen (Verordnung (EU) 269/2014).
Diese beiden Verordnungen werden seitdem durch Änderungs- und Durchführungsverordnungen aktualisiert und ergänzt. Die vollständige geltende Rechtslage findet sich in der “konsolidierten Fassung der Verordnung 833/2014” (Hinweis: Bei aktuellen Entwicklungen kann es immer einige Tage dauern, bis Änderungsverordnungen im konsolidierten Text nachvollzogen werden).
Die Sanktionen umfassen mittlerweile u. a. folgende Maßnahmen
- Ausschluss einzelner russischer Banken aus dem SWIFT-System
- Finanzsanktionen gegen zahlreiche Personen und Unternehmen. Die Liste der sanktionierten Personen wird kontinuierlich erweitert und umfasst mittlerweile über 2.000 Personen bzw. Unternehmen. Die Sanktionsliste sieht eine Sperre von Aktiva, Kreditverbote sowie ein EU-Einreiseverbot vor. Diese können über die Finanzsanktionsliste der EU (FISALIS) geprüft werden. Mit dem 17. Sanktionspaket wurden weitere 17 Personen und 58 Einrichtungen gelistet.
- Erweiterung von Anhang IV um 31 weitere Organisationen aus Russland, Türkei, Serbien, Vietnam, VAE und Usbekistan. Hierbei handelt es sich u.a. um diejenigen Unternehmen in Drittstaaten, die an der Umgehung von Ausfuhrbeschränkungen beteiligt sind und damit insbesondere das russische Drohnenprogramm unterstützen
- Verbot der Lieferung von Rüstungsgütern
- Gelistete Dual-use-Güter (Anhang 1 EU-Dual-Use-VO): grundsätzliches Verbot, auch die Durchfuhr durch Russland
- Spezielle Güter für die Erdölexploration und Erdölförderung, Anhang II VO 833/2014: Genehmigungspflicht, teilweise Verbot
- High-Tech (technologische und militärische Stärkung/Sicherheitstechnik) Anhang VII VO 833/2014: grundsätzliches Verbot (erweitert durch das 17. Sanktionspaket u.a. Chemikalien, die in Raketenantriebstoffen genutzt werden können und Ersatzteile + Komponenten für CNC-Werkzeugmaschinen).
- Erdölraffination Anhang X VO 833/2014:
- Luft- und Raumfahrt Anhang XI VO 833/2014 (Verbot der Durchfuhr durch Russland).
- Seeschifffahrt Anhang XVI : Ausfuhrbeschränkung von Seenavigations- und Funkkommunikationstechnologie
- Luxusgüter gemäß Anhang XVIII VO 833/2014 bei einem Stückpreis der Waren ab 300 Euro, sofern nichts genaueres bestimmt ist.
- Ausfuhrverbot von bestimmten Gütern und Technologien zur Stärkung der industriellen Kapazitäten Russlands gemäß Anhang XXIII VO 833/2014
- Durchfuhrverbot von bestimmten Gütern und Technologien zur Stärkung der industriellen Kapazitäten Russlands gemäß Anhang XXXVII VO 833/2014
- Einfuhrverbot für Eisen- und Stahlwaren gemäß Anhang XVII. (bei verarbeiteten Erzeugnissen aus Drittstaaten muss der Nachweis erbracht werden, dass die Vormaterialien nicht aus Russland stammen mit unterschiedlichen Altvertragsklauseln – siehe Artikel “Nachweispflicht zu Eisen- und Stahlimporten”).
- Einfuhrverbot von bestimmten Gütern wie Kohle, Holz, Düngemittel, Kaviar genaue Liste in Anhang XXI VO 833/2014 (erweitert durch das 16. Sanktionspaket um Aluminium (7601) mit Quotenregelung; erlaubt sind die Einfuhr von 275.000 Tonnen bis 26. Februar 2026)
- Einfuhrverbot von Rohöl und Erdölerzeugnissen über den Seeweg, über Pipelines gibt es Ausnahmen
- Einfuhrverbot von Gold und Schmuckwaren laut Anhang XXVI und Anhang XXVII VO 833/2014.
- Einfuhrverbot von Diamanten laut Anhang XXXVIII.
- Sanktionsumgehung: Art 12 f und Anhang XXXIII. Die im Anhang XXXIII aufgeführten Waren dürfen nicht in die dort aufgeführten Länder veräußert werden. Der Anhang XXXIII umfasst noch keine Waren, dient aber dazu den Rechtsrahmen zu schaffen, um auf Sanktionsumgehungen mit späteren Maßnahmen reagieren zu können.
- Verbot neuer Investitionen in den russischen Energiesektor sowie Einführung einer umfassenden Beschränkung der Ausfuhr von für die Energiewirtschaft bestimmten Ausrüstungen, Technologien und Dienstleistungen
- Beschränkungen der Wirtschaftsbeziehungen mit den nicht von der Kiewer Regierung kontrollierten Gebieten der Oblaste Donezk und Luhansk - Einfuhrverbot für Waren, Handels- und Investitionsbeschränkungen in Bezug auf bestimmte Wirtschaftssektoren, Verbot der Erbringung von Tourismusdienstleistungen, Ausfuhrverbot für bestimmte Waren und Technologien in diese Gebiete (VO 263/2022)
- Sperrung des EU-Luftraums für russische Flugzeuge
- Hafenanlaufverbot in der EU gegen russische Schiffe (mit dem 17. Sanktionspaket wurde Anhang XLII um 189 weitere Schiffe, die an der Umgehung des Ölpreisdeckels, am Transport militärischer Güter nach Russland und/oder von unrechtmäßig erlangtem ukrainischem Getreide beteiligt sind. Hinsichtlich der in Anhang XLII aufgeführten Schiffe gelten die Beschränkungen aus Art. 3s Verordnung (EU) 833/2014)
- Einfuhrverbote für russische und belarussische Speditionsunternehmen mit einigen Ausnahmen, wofür eine Genehmigung notwendig ist. Gilt auch für Marktteilnehmer aus der Union, die sich zu mindestens 25 % im Eigentum einer russischen Person befinden. Diese wird vom BAFA erteilt. Der Antrag ist über ELAN-K2 Ausfuhr zu stellen, in Ausnahmefällen auch unter embargo-transport@bafa.bund.de. Russland hat seinerseits ein Verbot für europäische Speditionsunternehmen Anfang Oktober 2022 erlassen.
- Ausschluss russischer Unternehmen von der Teilnahme an öffentlichen Aufträgen
- Untersagung von Investitionen in russische Flüssiggas-Projekte und Verbot der Umladung von russisches Flüssiggas für Transport in Drittländer
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Zoll-Webseite. Bei Ausfuhrvorgängen nach Russland müssen bestimmte Codierungen angegeben werden.
Hotline des BAFA unter 06196 908-1237
Den Status quo der Einschränkungen im Russland-Geschäft können deutsche Unternehmen unter anderem auch auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) recherchieren. Dort gibt es einen ausführlichen Überblick zu den restriktiven Maßnahmen und auch eine tabellarische Übersicht zu den Verboten und den Genehmigungspflichten im Rahmen des Russland Embargos. Weiterhin stellt das BAFA auch eine telefonische Hotline zum Russland-Embargo bereit.
BAFA-Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr mit Russland
Das BAFA hat ein Merkblatt (Stand 9. Mai 2025) zum Außenwirtschaftsverkehr mit der Russischen Föderation veröffentlicht.
Die Publikation soll eine Übersicht über die Handelsbeschränkungen sowie die Finanzsanktionen im Rahmen der von der Europäischen Union (EU) gegen die Russische Föderation verhängten Embargo-Regelungen geben.
Inhalte des Merkblattes sind z. B.:
- einzelne Einfuhr- und Ausfuhrverbote,
- Dienstleistungsverbote nach der Russland-Embargoverordnung,
- Informationen zu Besonderheiten bei dem Verkaufsverbot und Ausnahmegenehmigungen.
Generelle Aussetzung der Hermes-Bürgschaften für Russland
Als sanktionsähnliche Maßnahme hat die Bundesregierung die Bewilligung von Hermes-Bürgschaften und Investitionsgarantien für Russlandgeschäfte bis auf Weiteres ausgesetzt. Diese Aussetzung erstreckt grundsätzlich auf jede Art von Investition in Russland. Informationen sind auf der Webseite von dem Agaportal abrufbar:
- Russland - Ukraine - AGA-Portal (agaportal.de)
- Deckungspraxis Russland | Exportkredit- / UFK-Garantien - AGA-Portal (agaportal.de)
Sanktionen der USA gegen Russland
Die Sanktionsregelungen der USA sind im Detail nachzulesen in der Implementation of Sanctions Against Russia Under the Export Administration Regulations; zudem gibt es eine kurze Zusammenfassung im Bureau of Industry and Security Fact Sheet. Je nach Betroffenheit mit dem US-Recht sollten Unternehmen die entsprechenden US-Sanktionslisten prüfen.