Visa für russische Geschäftsreisende nach Deutschland

Für Staatsangehörige der Russischen Föderation besteht für die Einreise in die Schengen-Staaten Visumpflicht. Zuständig für die Erteilung von Visa ist unter anderem die Deutsche Botschaft.

Antragsstellung

Seit dem 1. Juni 2023 hat sich die Antragsstellung für Visa wie folgt geändert: 
  • Termine für nationale Visa (Aufenthaltsdauer über 90 Tage) sind nur noch über die Deutsche Botschaft in Moskau buchbar. Aufgrund der hohen Nachfrage ist die Eintragung auf eine Warteliste erforderlich. Die Bezahlung erfolgt nur in russischen Rubeln in bar oder in Deutschland ausgestellten Kreditkarten.
  • Termine für Schengen-Visa (Aufenthaltsdauer bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen) sowie die Abgabe der Visa-Anträge erfolgt an einer der fünf Annahmestellen von VisaMetric, die Bearbeitung der Visa erfolgt jedoch zentralisiert in der Visastelle der Botschaft Moskau.
  • Die Vorgaben für Schengen-Visa haben sich durch die Aussetzung des Visumerleichterungsabkommens am 12. September 2023 geändert:
    • Kosten für russische Staatsangehörige: 80 Euro, Kinder zwischen sechs und zwölf Jagren: 40 Euro
    • die Bearbeitungszeit beträgt ca. 45 Tage
    • strengere Prüfung der Visum-Erteilungsvoraussetzungen
    • Anforderung zusätzlicher Unterlagen möglich 
    • keine Erteilung von Mehrfachvisa mit langer Gültigkeitsdauer

Benötigte Unterlagen

Deutsche Geschäftspartner (Kapitalgesellschaften) müssen besonders auf folgende benötigte Unterlagen achten:
  • Visumantrag (ausgedruckt)
  • Einwilligung zur Verarbeitung der persönlichen Daten (ausgedruckt und unterschrieben)
  • Reisepass (Original und Fotokopie)
  • Biometrisches Foto
  • Reisekrankenversicherung (In Russland ausgestellte Reisekrankenversicherungen werden nicht anerkannt) 
  • Inlandspass (Original und Kopie)
  • Einladung des Geschäftspartners in Deutschland (Original und Kopie)
  • Informationen zur in Russland tätigen Firma (Eintragung in russisches Handelsregister)
  • weitere Unterlagen je nach Art der beruflichen Tätigkeit in Deutschland (Messen, Schulungen, Ab-, Aufbau- oder Wartungsarbeiten)
  • Reisenachweise 
  • Finanzierungsnachweise
  • Nachweis zur Berufstätigkeit, Ausbildung oder sonstigen Einkommensquellen
  • weitere mögliche Nachweise zur Rückkehrbereitschaft in die Russische Föderation (z. B. Nachweis von Immobilienbesitz, Fahrzeugen, Bankkontenauszüge oder Nachweis von in der Russischen Föderation lebenden nahen Angehörigen)
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