Visa für russische Geschäftsreisende nach Deutschland

Für Staatsangehörige der Russischen Föderation besteht für die Einreise in die Schengen-Staaten Visumpflicht. Zuständig für die Erteilung von Visa sind unter anderem die deutsche Botschaft und die deutschen Generalkonsulate.
Um ein Schengener Visum zu erlangen benötigen russische Geschäftsreisende eine Einladung ( Beispiel) von ihren deutschen / ausländischen Geschäftspartnern.
Ab Januar 2013 können Visa im neuen Visaannahmezentrum für die Visastelle der Deutschen Botschaft Moskau beantragt werden, wobei der Antragsteller nicht mehr persönlich erscheinen muss, sondern einen Bevollmächtigten schicken kann. Darüber hinaus können Anträge künftig auch online gestellt werden. Weitere Informationen

Deutsche Geschäftspartner (Kapitalgesellschaften) müssen besonders auf folgende benötigte Unterlagen achten:
  1. Das Einladungsschreiben muss folgende Informationen enthalten:
    • vollständig Anschrift des einladenden Unternehmens
    • Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Nummer des Ausweispapiers des Antragsteller
    • Zeitpunkt und detaillierter Reisezweck
    • Der Einladende verpflichtet sich in der Einladung, alle während des Aufenthalts in Deutschland und den Schengen-Staaten entstehenden Kosten, im Sinne der Paragrafen 66-68 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), zu übernehmen.
    • Die Unterschrift des Einladenden muss beglaubigt sein (alternativ kann die Passkopie des Einladenden beigefügt werden).
    • Grundsätzlich soll die Einladung im Original vorgelegt werden. Die Visastelle wird ihre Prüfung zwar auch auf der Grundlage von Kopien (Faxen, Scans) beginnen, kann aber – falls nötig – das Original nachfordern.
    • Wird die Einladung von jemandem unterschrieben, dessen Vertretungsberechtigung nicht aus dem Handelsregister hervorgeht, ist eine entsprechende Vollmacht (mit Unterschriftsbeglaubigung bzw. alternativ mit beigefügten Passkopien der Vollmachtgeber) beizufügen.
    • Es wird empfohlen, im Einladungsschreiben einen auskunftsfähigen Ansprechpartner des einladenden Unternehmens für Rückfragen der Visastelle zu diesem Visumvorgang zu benennen (Name, Telefon, Email)
    • Russische Unternehmen, die Tochterunternehmen eines deutschen Unternehmens sind (bitte Beleg hierzu), können statt der Einladung durch das deutsche Mutterunternehmen die Einladung auch selbst ausstellen. In diesem Fall wird eine entsprechende Einladungsvollmacht des Mutterunternehmens für einen bestimmten Mitarbeiter des Tochterunternehmens benötigt, in der dieser ermächtigt wird, Einladungen für und im Namen der Muttergesellschaft auszustellen.
  2. Falls kein Einladungsschreiben vorgelegt werden kann, anderer Nachweis über den Reisezweck (z. B. Informationen über Teilnahme an Konferenz, Eintrittskarte für Messe, Geschäftskorrespondenz, Programm der Geschäftsreise)
  3. Eine für den gesamten Besuchszeitraum für alle Schengenländer gültige Krankenversicherung (Original und Kopie). Den Abschluss einer Krankenversicherung kann Ihr russischer Partner selbständig übernehmen.
Alles Wesentliche zum Visaantrag für Geschäftsreisende enthalten die unten stehenden Links.
Einen Überblick über die notwendigen Dokumente, die Antragstellung und das Procedere der Visa-Erteilung bei Geschäftsreisen nach Russland gibt die Internetseite von VFS Global. Diese Agentur ist von der deutschen Botschaft in Russland mit dem Visa-Service beauftragt worden. Russlandweit gibt es circa 20 VFS-Annahmestellen. Deren Zuständigkeit leitet sich vom Wohnort des russichen Antragstellers ab.
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