Visa für deutsche Geschäftsreisende nach Russland
E-Visa für Russland
Laut der Regierungsanordnung Nr. 2571-p können Bürger aus 52 Ländern, darunter Deutschland,
ein elektronisches Visum (eVisum) für die einmalige Einreise in das gesamte russische Staatsgebiet beantragen. Das E-Visum zu geschäftlichen, touristischen oder humanitären Zwecken kann frühestens 50 und spätestens 4 Tage vor der Einreise über die Webseite
http://electronic-visa.kdmid.ru beantragt werden und ist für einen Aufenthalt in ganz Russland von maximal 16 Tagen gültig. Für den Antrag werden keine Einladungen, Hotelreservierungen oder andere Dokumente, die den Zweck der Reise bestätigen, benötigt.
Russland-Visum beantragen
Für deutsche Staatsangehörige besteht sowohl bei Ein- als auch bei Ausreise wie bei Transitreisen
Visumspflicht. Das Visum muss
vor der Einreise über eines der von der Russischen Föderation beauftragten Visazentren in Deutschland beantragt werden. Die
Konsularvertretung der Russischen Föderation nimmt i. d. R. nur Anträge von Privatpersonen oder der Eingeladenen durch die Staatsorgane der Russischen Föderationen entgegen.
- Reisepass
- Visum-Antrag
- Passbild
- Krankenversicherungsnachweis
von einem in Russland anerkannten deutschen Versicherungsunternehmen - Garantie der Rückkehrwilligkeit durch den Arbeitgeber
- Einladung des Gastgebers (Unternehmen, Einrichtung)
Darüber hinaus bieten einige Dienstleister eine Ausfüll- und Vorabhilfe beim Einreichen der Dokumente an VFSGlobal.
Anmeldung nach Einreise/Migrationskarte
Wenn der Aufenthalt in der Russischen Föderation oder einer einzelnen Stadt sieben Tage überschreitet, besteht eine Anmeldepflicht nach der Einreise.
Wenn der Aufenthalt in der Russischen Föderation oder einer einzelnen Stadt sieben Tage überschreitet, besteht eine Anmeldepflicht nach der Einreise.
In diesem Fall muss die einladende Person oder Organisation die Ankunft des ausländischen Gasts innerhalb von sieben Werktagen bei der zuständigen Migrationsbehörde anzeigen. Als Einlader/ Gastgeber wird die Person oder Organisation bezeichnet, die das Visum beschafft hat und auch unter „einladende Organisation“ im Visum aufgeführt ist. Bei Reisenden, die in einem Hotel oder in einer vergleichbaren Einrichtung untergebracht sind, gilt die Hotelverwaltung als Einlader/Gastgeber und ist damit selbst für die Anmeldung zuständig.
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Links und Downloads
- Visa nach Deutschland (Nr. 951146)
- Visavorschriften der Botschaft der Russischen Föderation (Link: https://russische-botschaft.ru/de/consulate/visafragen/allgemeine-information/)
- Zugelassene Krankenversicherungen (Link: https://russische-botschaft.ru/de/consulate/visafragen/reiseversicherung/)
- Montageabwicklung in Russland: rechtliche und steuerliche Aspekte (PDF-DATEI · 160 KB) (Nr. 951128)