Russland: Reisewarnung der Bundesregierung

Die Bundesregierung warnt deutsche Bürger dringend vor Reisen in die Russische Föderation. Das Auswärtige Amt rät wegen des neuen Mediengesetztes in Russland zur Vorsicht;  bei bestimmten öffentlichen Äußerungen (auch in sozialen Medien) drohen Haftstrafen.

Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)

Der Flugverkehr zwischen Russland und europäischen Ländern ist durch bilaterale Luftraumsperrungen und Einstellung des Flugbetriebs durch Fluggesellschaften zunehmenden Einschränkungen ausgesetzt. Seit dem 27. Februar 2022 besteht für den deutschen Luftraum ein Einflugverbot für russische Luftfahrzeuge. Flüge nach Russland werden ausgesetzt. 
Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen an die Ukraine grenzende Verwaltungsgebiete (Belgorod, Kursk, Brjansk, Woronesch, Rostow und Krasnodar) und vor Reisen nach Rostow sowie das Umland. 

Aufenthalt in Russland

Russische Behörden sehen deutsch-russische Doppelstaatler als russische Staatsangehörige, auch im Falle einer möglichen Einberufung der Streitkräfte. Dies muss bei der Einreise beachtet werden. Ein konsularischer Schutz kann durch die Botschaft nicht gewährt werden. Auch Festnahmen deutscher Staatsangehöriger oder deutsch-russischer Doppelstaater sind möglich.
Äußern Sie sich vorsichtig über politische Themen bei Gesprächen und in Sozialen Medien. Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig, denn dabei kann es zu massivem, zum Teil gewaltsamem Vorgehen der Sicherheitskräfte kommen.
In jüngster Zeit kam es in Moskau und auch anderen Gebieten der Russischen Föderation zu Drohnenangriffen. Diese können auch zukünftig nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt ebenso für Angriffe auf das öffentliche Verkehrsnetz, insbesondere den Zugverkehr. 
Die Nutzung nicht-russischer Kreditkarten und auch das Abheben von Bargeld an Bankautomaten ist in Russland derzeit nicht möglich. Für den Aufenthalt in der Russischen Föderation sollten vorab Maßnahmen zur Geldversorgung getroffen werden. Die Mitnahme von Bargeld ist auf den Eigenbedarf begrenzt und im Zweifel plausibel nachzuweisen.

Reiserouten

Neben Flugmöglichkeiten über internationale Drehkreuze ist auch eine Ein- und Ausreise von und nach Russland über den Landweg (Kaliningrad – Danzig, Kaliningrad – Wilna, Moskau – Riga, Sankt-Petersburg – Tallin) per PKW oder Bus möglich. Auf der Reiseroute Litauen-Kaliningrad dürfen höchstens 60 Euro pro Person mitgeführt werden. Eine Einreise über Norwegen ist bis zum 14. April 2024 nicht möglich. 

Rat des Auswärtigen Amts

Informieren Sie sich:
  • über die Sicherheitslage in den lokalen Medien
  • über die Hinweise des russischen Zivilschutzes
  • über die Lage von Schutzräumen, wie zum Beispiel Metrostationen und machen sich mit der Lage dieser vertraut
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