Russland: Reisewarnung der Bundesregierung

Die Bundesregierung rät dringend von Reisen in die Russische Föderation ab. Das Auswärtige Amt rät wegen des neuen Mediengesetztes in Russland zur Vorsicht; es besteht auch bei deutschen Staatsbürgern die Gefahr willkürlicher Festnahmen.

Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)

Der Flugverkehr zwischen Russland und europäischen Ländern ist durch bilaterale Luftraumsperrungen und Einstellung des Flugbetriebs durch Fluggesellschaften zunehmenden Einschränkungen ausgesetzt. Seit dem 27. Februar 2022 besteht für den deutschen Luftraum ein Einflugverbot für russische Luftfahrzeuge. Flüge nach Russland werden ausgesetzt.
Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen an die Ukraine grenzende Verwaltungsgebiete (Belgorod, Kursk, Brjansk, Woronesch, Rostow und Krasnodar) und vor Reisen nach Rostow sowie das Umland.

Aufenthalt in Russland

Die Stadt Moskau und vor allem das südliche Umland, aber auch andere Orte in Russland waren in den letzten Wochen und Monaten Ziel von Drohnen und Raketenangriffen. Möglich bleiben auch Angriffe auf das öffentliche Verkehrsnetz, insbesondere den Zugverkehr. In Verwaltungsgebieten entlang der russisch-ukrainischen Grenze (insb. in der Oblast Kursk und Belgorod) finden derzeit Kampfhandlungen statt. Vor Reisen in die an die Ukraine grenzenden Verwaltungsgebiete wird gewarnt.
Russische Behörden sehen deutsch-russische Doppelstaatler als russische Staatsangehörige, auch im Falle einer möglichen Einberufung der Streitkräfte. Dies muss bei der Einreise beachtet werden. Es existieren auch Berichte über Zwangsrekrutierungen von Ausländern inklusive Touristen in die russischen Streitkräfte. Ein konsularischer Schutz kann durch die Botschaft nicht gewährt werden. Auch Festnahmen deutscher Staatsangehöriger oder deutsch-russischer Doppelstaater sind möglich.
Verhaftungen und Verurteilungen können jederzeit, auch aufgrund konstruierter Vorwände, erfolgen. Sie können als politisches Druckmittel dienen; lange Haftstrafen unter harten Bedingungen sind möglich. Strafrechtliche Vorschriften sind zum Teil bewusst vage formuliert und können alltägliche Verhaltensweisen erfassen, die in Deutschland nicht strafbewehrt sind.
Es kommt aus Sicherheitsgründen immer wieder zur mehrstündigen Sperrung von Flughäfen, die ggf. zur Annullierung hunderter Flüge und zu chaotischen Verhältnissen an allen Moskauer Flughäfen führen können. Reisende sollten mögliche erhebliche Verzögerungen bei ihren Planungen berücksichtigen.
Äußern Sie sich vorsichtig über politische Themen bei Gesprächen und in Sozialen Medien. Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig, denn dabei kann es zu massivem, zum Teil gewaltsamem Vorgehen der Sicherheitskräfte kommen.
Die Nutzung nicht-russischer Kreditkarten und auch das Abheben von Bargeld an Bankautomaten ist in Russland derzeit nicht möglich. Für den Aufenthalt in der Russischen Föderation sollten vorab Maßnahmen zur Geldversorgung getroffen werden. Die Mitnahme von Bargeld ist auf den Eigenbedarf begrenzt und im Zweifel plausibel nachzuweisen.

Reiserouten

Neben Flugmöglichkeiten über internationale Drehkreuze ist auch eine Ein- und Ausreise von und nach Russland über den Landweg (Kaliningrad – Danzig, Kaliningrad – Wilna, Moskau – Riga, Sankt-Petersburg – Tallin) per PKW oder Bus möglich. Auf der Reiseroute Litauen-Kaliningrad dürfen höchstens 60 Euro pro Person mitgeführt werden. Eine Einreise über Finnland ist bis auf weiteres nicht möglich.

Rat des Auswärtigen Amts

Informieren Sie sich:
  • über die Sicherheitslage in den lokalen Medien
  • über die Hinweise des russischen Zivilschutzes
  • über die Lage von Schutzräumen, wie zum Beispiel Metrostationen und machen sich mit der Lage dieser vertraut
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