Umsatzsteuerpflicht bei Lieferungen an Amazon-Lager

Für Händler, die auf Amazon ihre Waren verkaufen, kann es rentabel sein, die Waren in polnischen oder tschechischen Logistikzentren zu lagern und von dort aus zu liefern. Allerdings gibt es dabei einiges zu beachten.

Umsatzsteuer-Registrierung

Deutsche Händler, die ihre Produkte an das Amazon-Logistikzentrum in Polen liefern, unterliegen den polnischen Steuervorschriften und müssen sich deshalb in Polen zur Umsatzsteuer registrieren. Grund dafür ist, dass das Verbringen der Ware aus dem Warenlager in Deutschland in das Logistikzentrum in Polen ein unternehmensinternes Verbringen darstellt, wodurch die polnischen Steuerregelungen ausgelöst werden.
Dies bedeutet konkret für deutsche Händler, dass vor dem ersten internen Verbringen die Umsatzsteuer-Registrierung und Beantragung der polnischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer notwendig ist.
Informationen zum Ablauf, den Anlaufstellen und Ansprechpartner vor Ort finden Sie unter Umsatzsteuer-Registrierung in Polen.

Versandverkauf aus Polen unterliegt polnischer Umsatzsteuer

Sobald die Ware aus dem polnischen Warenlager heraus an Privatpersonen ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verkauft wird, muss die Rechnung mit polnischer Mehrwertsteuer (23 Prozent) ausgewiesen und an das polnische Finanzamt abgeführt werden. Erst wenn die Lieferschwelle des Bestimmungslandes erreicht ist (bei Lieferungen nach Deutschland liegt diese bei 10.000 Euro), wird die Mehrwertsteuer des Bestimmunglandes berechnet und abgeführt.

Verzicht auf Lieferschwelle

Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, auf die Lieferschwelle zu verzichten und die Verkäufe ab dem ersten Moment im Bestimmungsland, also in Deutschland, zu versteuern. Dazu muss der Händler dem polnischen Finanzamt eine Bestätigung des deutschen Finanzamtes vorlegen, aus der hervorgeht, dass das deutsche Finanzamt darüber informiert ist, dass der Händler beabsichtigt, auf die Lieferschwelle zu verzichten und alle Umsätze in Deutschland zu versteuern. Diese Bestätigung muss bei der polnischen Finanzbehörde innerhalb von 30 Tagen vor der ersten Versendung nach Deutschland erfolgen. Das Formblatt, in dem der Verzicht auf die Lieferschwelle beantragt wird, kann bei der AHK Polen (Ansprechpartner und Kontakt siehe unten) angefordert werden. Die AHK unterstützt auch beim Ausfüllen des Formulars.
Die Wahl der Besteuerung im Bestimmungsland gilt für mindestens zwei Jahre ab dem ersten Versandverkauf, der im Bestimmungsland versteuert wird. Verzichtet die Gesellschaft nach zwei Jahren auf die Versteuerung im Bestimmungsland, ist sie verpflichtet eine schriftliche Benachrichtigung beim polnischen Finanzamt einzureichen.
Quelle: AHK Polen,
LL.M. Monika Grzybowska
Telefon: +48 22 5310-620
E-Mail: mgrzybowska@ahk.pl