Usbekistan Zertifizierung

Bisher ist Usbekistan der Eurasischen Wirtschaftsunion und ihrer Zollunion nicht beigetreten. Deshalb gelten dort die EAC TR ZU Deklarationen und Zertifikate nicht, sodass die Konformität der importierten Produkte durch den Zertifizierungsprozess nach dem GOST ZU Standard nachgewiesen werden muss.

Warenzertifizierungspflicht

Viele Waren in Usbekistan sind zertifizierungs- oder deklarationspflichtig. Dies ist u.a. bei Lebensmitteln, Maschinen, bestimmten chemischen Erzeugnissen, PKW, Kinderbekleidung oder Spielzeugen der Fall. 

Ziel und Zweck

  • Kontrolle des Verkaufs von Erzeugnissen, die für das Leben, die Gesundheit von Menschen, das Eigentum von juristischen und natürlichen Personen und die Umwelt gefährlich sind
  • Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der Produkte auf dem Weltmarkt
  • Schaffung von Bedingungen für die Teilnahme lokaler Unternehmen, Joint Ventures und Unternehmer an der internationalen wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und technischen Zusammenarbeit und am internationalen Handel
  • Schutz der Verbraucher vor unlauteren Handlungen des Herstellers (Verkäufers, Ausführenden)
  • Bestätigung der vom Hersteller (Verkäufer, Ausführender) angegebenen Produktqualitätsindikatoren

Zuständigkeit und Zertifizierung

Zuständige Stelle für die obligatorische Produktzulassung (sog. staatliche Zertifizierung) ist Uzstandard, die usbekische Agentur für Standardisierung, Metrologie und Zertifizierung. Alle Zertifikate sowie deren Gültigkeit sind im staatlichen Register der Konformitätsbescheinigungen hinterlegt. Konformitätszertifikate, Konformitätszeichen, Akkreditierungsurkunden von Zertifizierungsstellen und Prüflaboratorien (Zentren), die nicht in das staatliche Register eingetragen sind, sind nicht gültig.  
Neben der Pflichtzertifizierung gibt es auch die Möglichkeit, eine freiwillige Zertifizierung durchzuführen. Diese stellt einen zusätzlichen Qualitätsnachweis dar. Jedes Produkt kann auf Initiative einer juristischen Person oder Einzelperson einer freiwilligen Zertifizierung unterzogen werden, um seine Konformität mit den Anforderungen der Regulierungsdokumente zu bestätigen. Das “Usbekische Akkreditierungszentrum” führt eine Liste aller akkreditierten Zertifizierungsstellen. Die Übertragung des Rechts zur Verwendung der Konformitätszertifikate oder des Konformitätszeichens durch den Antragsteller auf eine andere juristische oder natürliche Person ist nicht gestattet.

Gültigkeit

Für serienmäßig hergestellte Waren werden Konformitätsnachweise mit einer Gültigkeit von drei Jahren erteilt. Es ist jedoch auch eine Konformitätsbescheinigung pro Partie möglich, d. h. dass sie nur für die in den Lieferverträgen angegebene Warenmenge gilt. Einmallieferungszertifikate gelten für die in den Versandpapieren und Verträgen angegebene Menge. Die Zertifizierung einer Sendung ist nur möglich, nachdem das Produkt in Usbekistan eingetroffen ist und vom Zoll bestätigt wird. 

Markierung

Maschinen und Ausrüstung müssen klar, haltbar und eindeutig identifizierbar markiert sein (Typenschild). Die Information muss in der Bedienungsanleitung (Instruktion) wiederholt werden und soll folgende Infos enthalten:
  • Name des Herstellers oder sein Logo
  • Name des Produktes und seine Seriennummer, Typ oder Nummer
  • Herstellungsdatum (Monat, Jahr).

Anerkennung ausländischer Bescheinigungen und Erklärungen

Ausländische Konformitätszertifikate können auf Antrag in Usbekistan anerkannt werden, sofern sie von akkreditierten Institutionen der Mitgliedstaaten der OECD ausgestellt wurden und für das Inverkehrbringen in den GUS-Staaten freigegeben wurden. Der Antrag für die Anerkennung kann online über das usbekische E-Gov-Portal gestellt werden.