Export nach Indien: Mustersendungen
Warenmuster können bis zu einem bestimmten Wert oder für eine bestimmte Zeit zollfrei nach Indien eingeführt werden.
Folgende Schwellenwerte müssen beachtet werden:
- Der Warenwert eines einzelnen Musters darf 5.000 Rupien nicht übersteigen. Insgesamt darf die pro Jahr versandte Menge des Musters nicht höher als 50 Einheiten liegen und dabei den Gesamtwert von 300.000 Rupien nicht übersteigen.
- Prototypen von technischen Produkten dürfen auch mit einem Wert über 5.000 Rupien als Muster eingeführt werden. Bis zu einem Wert von 10.000 Rupien können sie zollfrei eingeführt werden, wenn sie vernichtet oder unverwendbar gemacht werden.
- Prototypen von technischen Produkten mit einem Wert über 10.000 Rupien können zollfrei eingeführt werden, müssen aber innerhalb von neun Monaten wieder ausgeführt werden. Hier ist eine Verlängerung auf Antrag bei der Zollbehörde möglich.
Die Muster müssen eindeutig auf der Außenseite des Pakets als Muster gekennzeichnet sein. Sie müssen unentgeltlich zur Verfügung gestellt und als Postsendung oder durch Kurierservice per Luftfracht versandt werden.
Folgende Angaben sollten gemacht werden:
- Genaue Beschreibung des Musters bzw. der Muster
- Wert und Menge des Inhalts
- Vermerk, dass die Muster kostenfrei übersandt werden
- Eindeutiger Vermerk, dass es sich um Muster handelt und nicht um Handelsware.
Der Sendung ist ein Ursprungszeugnis beizufügen.
Der Importeur in Indien sollte über die Sendung informiert werden und im Vorfeld mit dem Zoll in Indien Kontakt aufnehmen.
Auf den Papieren muss die GSTIN bzw. der Import-Export-Code (IEC) des Importeurs angeben werden.
Achtung: Eine Mustersendung nach Indien muss auf jeden Fall unentgeltlich geliefert werden, unabhängig vom eigentlichen Warenwert.
Wenn Sie Ihr "Muster" nicht kostenfrei an den indischen Kunden senden möchten, fällt die Sendung nicht unter die Kategorie Mustersendung. Das würde bedeuten, dass Ihr indischer Kunde die Verzollung übernehmen muss, wie bei einem regulären Exportgeschäft auch. Es fällt ein Basiszoll an, abhängig vom Produkt (i. d. R. 7,5 oder 10 Prozent) und darauf noch Einfuhrumsatzsteuer von i. d. R. 18 Prozent.
Veranstaltungshinweis:
Sie wollen nach Indien exportieren und fragen sich, wie Sie sich optimal vorbereiten können? Dann melden Sie sich gerne zu unserem Webinar “Export nach Indien – Waren und Dienstleistungen” am 23. Oktober 2025 an.
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