Export nach Indien: Mustersendungen
Warenmuster können bis zu einem bestimmten Wert oder für eine bestimmte Zeit zollfrei nach Indien eingeführt werden.
Bis zu einem Wert von 60.000 indischen Rupien (INR) können Warenmuster abgabenfrei nach Indien eingeführt werden. Bis zu diesem Wert müssen sie nicht wieder ausgeführt werden. Warenmuster, die über diesen Wert hinausgehen, aber innerhalb von sechs Monaten wieder ausgeführt werden, sind ebenfalls zollfrei.
Die Muster müssen eindeutig auf der Außenseite des Pakets als Muster gekennzeichnet sein. Sie müssen unentgeltlich zur Verfügung gestellt und als Postsendung oder durch Kurierservice per Luftfracht versandt werden.
Folgende Angaben sollten gemacht werden:
- Genaue Beschreibung des Musters bzw. der Muster
- Wert und Menge des Inhalts
- Vermerk, dass die Muster kostenfrei übersandt werden
- Eindeutiger Vermerk, dass es sich um Muster handelt und nicht um Handelsware.
Der Sendung ist ein Ursprungszeugnis beizufügen.
Der Einführer in Indien sollte über die Sendung informiert werden und im Vorfeld mit dem Zoll in Indien Kontakt aufnehmen.
Auf den Papieren muss die GSTIN bzw. der Import-Export-Code (IEC) des Importeurs angeben werden.
Achtung: Eine Mustersendung nach Indien muss auf jeden Fall unentgeltlich geliefert werden, unabhängig vom eigentlichen Warenwert.
Wenn Sie Ihr "Muster" nicht kostenfrei an den indischen Kunden senden möchten, fällt die Sendung nicht unter die Kategorie Mustersendung. Das würde bedeuten, dass Ihr indischer Kunde die Verzollung übernehmen muss, wie bei einem regulären Exportgeschäft auch. Es fällt ein Basiszoll an, abhängig vom Produkt (i. d. R. 7,5 oder 10 Prozent) und darauf noch Einfuhrumsatzsteuer von i. d. R. 18 Prozent.