BIS-Zertifizierung für LED-Leuchten
LED-Leuchten und -Lampen benötigen in der Regel eine BIS-Zertifizierung bei der Einfuhr nach Indien. Die Normen für LED-Produkte wurden überarbeitet und sollten ursprünglich ab dem 2. August 2026 gelten. Jetzt wurde die Frist auf den 2. Februar 2027 verlängert. LED-Leuchten fallen unter das CRS-Scheme.
Was galt bisher bei der BIS-Zertifizierung für LED-Leuchten?
- Selbstballastierte LED-Lampen mit integriertem Vorschaltgerät fielen bereits unter IS 16102 (Part 1):2012.
- Auch zahlreiche LED-Leuchten, beispielsweise ortsfeste Allgemeinbeleuchtung, Einbauleuchten, Straßenleuchten, Fluter, Handleuchten, Lichterketten und Notbeleuchtung, waren bereits nach den jeweiligen Teilen der Normenreihe IS 10322 registrierungspflichtig.
- Die Produkte mussten vor Herstellung, Einfuhr oder Verkauf in Indien im Rahmen des BIS Compulsory Registration Scheme (CRS) registriert werden.
Was ändert sich 2026?
- Selbstballastierte LED-Lampen: die bisherige Norm IS 16102 (Part 1):2012 wurde durch IS 16102 (Part 1):2026 ersetzt.
- LED-Leuchten (Luminaires): verschiedene Normen der Reihe IS 10322 wurden aktualisiert und an internationale IEC-Vorgaben angepasst.
Die Übergangfrist wurde für beide Standards vom 2. August 2026 auf den 2. Februar 2027 verlängert.
Praktische Bedeutung für deutsche Hersteller
Eine vorhandene BIS-Registrierung bleibt nicht automatisch ausreichend. Betroffene Hersteller müssen in der Regel:
- prüfen, ob das konkrete Produkt unter IS 16102 oder einen Teil von IS 10322 fällt,
- neue Prüfberichte eines BIS-anerkannten Labors nach der Normfassung 2026 einreichen,
- die registrierten Modelle beziehungsweise Modellfamilien aktualisieren,
- gegebenenfalls technische Konstruktion, Kennzeichnung und Produktunterlagen anpassen
Veranstaltungshinweis
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