Nr. 3546040

Lateinamerika

Das Abkommen zwischen der Europäische Union und den Mercosur-Staaten ist seit dem 1. Mai 2026 vorläufig in Kraft, sodass Unternehmen ab diesem Zeitpunkt von den ersten Zollerleichterungen profitieren können. Neuigkeiten gibt es zudem für die Einfuhr in die EU: als Ursprungsnachweis wird neben der Ursprungserklärung auch ein Ursprungszeugnis anerkannt. Erfahren Sie mehr!