Ursprungsangabe Europäische Union oder konkretes Ursprungsland?

Erfahren Sie, wann die Angabe “EU” möglich oder erforderlich ist und wann ein konkreter Mitgliedsstaat genannt werden muss.

Präferenzieller Ursprung: immer EU

Die Angabe des präferenziellen Ursprungs auf Lieferantenerklärungen, Warenverkehrsbescheinigungen (EUR.1) oder Ursprungserklärungen kann nur “EU” oder “Europäische Union” lauten.
Die Angabe eines Mitgliedsstaats kann insbesondere auf Lieferantenerklärungen zusätzlich erfolgen, da nur die EU Handelsabkommen mit andere Staaten abschließen kann und nicht die einzelnen Mitgliedsstaaten.

Nichtpräferenzieller Ursprung: grundsätzlich beides möglich

Der Grundsatz gemäß Unionszollkodes ist die Angabe “EU” oder “Europäische Union”. In der Praxis wird häufiger der nicht präferenzielle Ursprung des jeweiligen Mitgliedsstaats genannt
Das liegt daran, dass in einigen Ländern die Ursprungsangabe “EU” nicht akzeptiert wird (beispielsweise in den USA, Südkorea oder Saudi-Arabien). In Großbritannien ist die Angabe “EU”  jedoch wieder akzeptiert. So lange es keine Schwierigkeiten mit der Angabe “EU” im Ausland gibt, kann diese verwendet werden.
Der Ursprung des jeweiligen Mitgliedsstaats ist immer möglich.
Für Ursprungszeugnisse gilt: Wenn der Ursprung eines EU-Mitgliedsstaats genannt wird, wird diese Angabe mit dem Zusatz “(Europäische Union)” ergänzt. 

Außenhandelsstatistik: immer nationaler Ursprung

Für die Außenhandelsstatistik muss immer der nicht präferenzielle Ursprung angegeben werden, die Form ist durch das Länderverzeichnis für die Außenhandelsstatistik vorgegeben: beispielsweise DE oder IT; EU ist nicht möglich.
Diese Vorgaben gelten für Intrastatmeldungen und Zollanmeldungen (ATLAS-Meldungen).