Großbritannien und Nordirland: EU-Austritt und Auswirkungen auf IHK-Ursprungszeugnisse

Mit dem Austritt des Vereinigte Königreichs von Großbritannien und Nordirland aus der EU wird auch die Bescheinigungspraxis der IHKs beeinflusst.

Ursprungsangabe Vereinigte Königreichs von Großbritannien (GB)

In Ursprungszeugnissen ist der nationale Ursprung: United Kingdom bzw. der dem United Kingdom zugeordnete Iso-Alpha-2 Code: GB zu verwenden – ohne den Zusatz: (Europäische Union). 
Hilfsweise kann die Ursprungsangabe Great Britain verwendet werden.

Ursprungsnachweise

Das Vereinigte Königreich ist seit dem 1. Januar 2021 als Drittland zu behandeln.
Hinsichtlich der Ursprungsnachweise für Waren mit Ursprung im Vereinigten Königreich gilt damit grundsätzlich der übliche Nachweiskatalog für Drittländer, mit denen keine präferenziellen Handelsbeziehungen bestehen:
  • Ursprungszeugnis, das von einer im Ursprungsland bzw. Herkunftsland berechtigten Stelle ausgestellt wurde,
  • Sonstiges Geschäftspapier mit Ursprungsangabe, die von einer zur Ausstellung von Ursprungszeugnissen berechtigten Stelle bestätigt wurde,
  • Erklärung-IHK für den nicht präferenziellen Ursprung, die von einer zur Ausstellung von Ursprungszeugnissen berechtigten Stelle bestätigt wurde
  • Ursprungserklärung (auf der Rechnung) aus dem Vereinigten Königreich