Plattform für Abwärme - Frist zur Aktualisierung verschoben

Die Plattform für Abwärme bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BAFA) ist seit dem 15. April 2024 online und steht Nutzern ab sofort zur Registrierung und Dateneintragung bereit.

Verpflichtung zur Meldung der Abwärmedaten

Nach Paragraf 17 des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) sind alle Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden (GWh) verpflichtet, Informationen über ihre Abwärme an die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) beim BAFA zu übermitteln, die dafür eine entsprechende Plattform zur Verfügung stellt. Die Informationen müssen jährlich bis 31. März übermittelt beziehungsweise bestätigt werden, und sind aktuell zu halten.

In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gab die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) nun bekannt, dass in den ersten drei Monaten des Jahres 2025 keine meldepflichtigen Änderungen zu erwarten waren und sich die nächste reguläre Aktualisierungspflicht auf den 31. März 2026 verschiebt.

Plattform für Abwärme

Zu den konkreten Auskunfts- und Informationspflichten der betreffenden Unternehmen (2,5 Gigawattstunden pro Jahr) hat die BfEE ein Merkblatt veröffentlicht. Zudem wird ein technischer Leitfaden für die Anwendung des Portals für Abwärme bereitgestellt. Beide Publikationen können auf der Plattform für Abwärme abgerufen werden.

Hintergrund Energieeffizienzgesetz

Das Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz (Energieeffizienzgesetz) legt Energieverbrauchseinsparziele für Bund, Länder und Kommunen fest. Darüber hinaus verpflichtet es Unternehmen zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen, zu Energieeffizienzmaßnahmen sowie zur umfassenden Abwärmenutzung. Dabei enthält es zahlreiche neue Berichts- und Offenlegungspflichten. Wir haben die wichtigsten Informationen zum Energieeffizienzgesetz für Sie zusammengefasst.