CE-Kennzeichnung: Übersicht

Die CE-Kennzeichnung ist das äußere Zeichen dafür, dass ein Produkt dem Hersteller auferlegten Anforderungen der Europäischen Union entspricht. Sie darf nur dann angebracht werden, wenn für das Produkt eine Richtlinie gilt, die die CE-Kennzeichnung vorsieht.

Was bedeutet das CE-Zeichen?

Das CE-Zeichen stellt kein Qualitäts- oder Herkunftszeugnis dar, sondern ist ein Verwaltungszeichen, das nicht für den Abnehmer oder Verbraucher bestimmt ist. Es unterrichtet die zuständigen Behörden, dass ein Konformitätsnachweis besteht. Das CE-Zeichen stellt somit einen "technischen Reisepass" des Produktes dar, den der Hersteller eigenverantwortlich anbringt.
Allerdings handelt es sich beim CE-Zeichen aufgrund der Eigenverantwortung der Unternehmen keineswegs um ein “wertloses” Zeichen. Grundlage für dessen Anbringung ist die vollständige Umsetzung eines oder mehrerer sehr komplexer Konformitätsbewertungsverfahren. Hierbei werden beispielsweise Berechnungen durchgeführt und zahlreiche Unterlagen erstellt, vom Produkt ausgehende Risiken analysiert und Maßnahmen zu deren Vermeidung oder Minderung abgeleitet sowie ggf. umfangreiche Prüfungen bei verschiedensten Prüfinstituten in Auftrag gegeben. Bei Produkten mit höherem Risikopotenzial sind zudem häufig “benannte Stellen“ einzubeziehen, welche zum Beispiel die Richtigkeit und Vollständigkeit des Verfahrens überprüfen oder sogar das System zur Qualitätssicherung beim Hersteller überwachen.

Ist die Anbringung des CE-Zeichens Pflicht oder freiwillig?

Fällt ein Produkt unter eine oder mehrere CE-Richtlinien, muss nach Durchlaufen des Konformitätsbewertungsverfahren das CE-Zeichen angebracht werden, bevor das Produkt in Verkehr gebracht wird. Fällt es hingegen unter keine CE-Richtlinie, darf das CE-Zeichen auf keinen Fall angebracht werden.

Wie erwerbe ich das CE-Zeichen?

Das CE-Zeichen wird nicht in Analogie zu einer “Kfz-Prüfplakette” vergeben, auch erfolgt keine "Zulassung" des fraglichen Produkts durch eine zentrale Stelle. Ein Hersteller identifiziert vielmehr in alleiniger Verantwortung die anwendbaren CE-Richtlinien (sowie alle anderen relevanten Rechtsvorschriften, die das Produkt betreffen), setzt das erforderliche Konformitätsbewertungsverfahren um und bringt schließlich das CE-Zeichen an.
Dementsprechend ist es von großer Bedeutung, die anwendbaren Rechtsvorschriften, Normen etc. bereits von Beginn einer Produktentwicklung an zu kennen und zu berücksichtigen. Häufig enthalten die relevanten Normen beispielsweise Anforderungen an Konstruktion und Aufbau oder die Kennzeichnung von Produkten.
In der Praxis werden bereits bei der Recherche anwendbarer Richtlinien und Normen häufig Dienstleister wie beispielsweise CE-Berater oder Prüfinstitute einbezogen. Erforderliche Prüfungen können zudem oft gar nicht im eigenen Unternehmen durchgeführt werden, so dass eine entsprechende Auftragsvergabe an geeignete Prüfstellen erfolgt. Auch bieten viele dieser Anbieter umfangreiche Dienstleistungen im Rahmen der Produktentwicklung an.
Eine umfangreiche weitergehende Einführung in die Thematik, Hintergründe und Zusammenhänge findet sich beispielsweise im Blue Guide der Europäischen Kommision.

Warum ein solcher bürokratischer Aufwand?

Mit den CE-Richtlinien ist in erster Linie ein wesentlicher Vorteil verbunden, indem für zahlreiche Produkte ein europaweit einheitlicher Rechtsrahmen hinsichtlich der Produktsicherheit geschaffen wurde. Ohne einheitliche Regelung müssten für jeden Staat innerhalb der EU unterschiedliche Gesetze beachtet und Produkte dementsprechend in unzähligen Varianten entwickelt und produziert werden.
Ein weiterer positiver Aspekt ist die in den CE-Richtlinien formulierte “Anleitung“ zur Gewährleistung der Produktsicherheit.  Insofern wird der Aufwand in vielen Fällen gar nicht erhöht, da die verschiedenen Prüf- und Dokumentationsanforderungen sich ohnehin häufig (indirekt) aus den Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes oder der für die Haftung relevanten Gesetze ergeben.

Wo finde ich weitere Informationen und was ist konkret zu tun?

In zahlreichen Leitfäden der Europäischen Kommission werden typische Fragestellungen rund um die einzelnen Richtlinien behandelt sowie praxisnahe Hinweise zur Umsetzung der Anforderungen gegeben.

Hinweise zum Aufbau der Richtlinien

Ein erster Überblick ist aufgrund des geänderten Aufbaus jeweils sehr leicht möglich. Beispiel Niederspannungsrichtlinie:
Artikel 1: Gegenstand und Geltungsbereich (“Für welche Geräte bzw. Produkte gilt die Richtlinie?“)
Anhang II: Betriebsmittel und Bereiche, die nicht unter diese Richtlinie fallen („Welche Produkte sind ausgenommen?“)
Artikel 6: Pflichten der Hersteller (“Was muss ich tun?“)
Artikel 8, 9: Pflichten der Einführer (Importeure) bzw. Händler
Anhang III: Modul A (“Pflichten im Rahmen von Konformitätsbewertungsverfahren, Kennzeichnung und Produktion“)
Anhang IV: EU-Konformitätserklärung (“Was gehört in die Konformitätserklärung?“)
Vor tatsächlicher Anwendung ist selbstverständlich ein tiefergehendes Studium der potenziell anwendbaren Richtlinien erforderlich, gegebenenfalls auch weiterer Richtlinien und Gesetze.