Energiepreisbeihilfen starten

Grundsätzlich wird ein Teil der Erdgas- und Stromkosten von Februar bis Dezember 2022 bezuschusst, soweit sich der Preis im Vergleich zum Durchschnittspreis 2021 mehr als verdoppelt hat. Bedingung: Die Branche ist auf der KUEBLL-Liste und der Betrieb hat min. drei Prozent Energiekosten.
Antragstellung für das Energiekostendämpfungsprogramm. Monatsanträge sowie die für die Prüfung in der Phase 2 erforderlichen Unterlagen können bis zum 31. Mai 2023 eingereicht werden.
Die Grundförderung beträgt max. 30 Prozent der gestiegenen Kosten bis zu einer Höhe von zwei 2 Millionen Euro. Mehr erhalten Firmen, die zudem einen Betriebsverlust nachweisen. Noch einmal mehr erhalten besonders energieintensive Branchen auf der EU-Liste des Temporary Crisis Framework. 
Zu beachten:
  • Erdgas wird in den Fördermonaten Juli bis September (ursprünglich war Juni bis Sept. vorgesehen) nur bis zu 80 Prozent derjenigen Menge bezuschusst, die das Unternehmen im gleichen Vorjahreszeitraum verbraucht hat.
  • Erste Abschlagszahlung i. H. v. 80 Prozent ist innerhalb von wenigen Wochen nach Antragstellung - auch für erst zukünftig erwartete Kosten - möglich.
  • Im Unternehmensverbund können mehrere Unternehmen Anträge stellen, allerdings gilt die maximale Förderungssumme für den ganzen Unternehmensverbund,
  • Die Konzernmutter selbst muss kein negatives EBITDA für die höheren Förderungsstufen aufweisen.
Das Zuschussprogramm ergänzt die seit Ende April bzw. Anfang Mai 2022 laufenden KfW-Kredite, Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme und seit dem 17. Juni 2022 Margining-Absicherungen. Es hat ein Volumen von 5 Mrd. Euro.
Weitere Informationen zum Energiekostendämpfungsprogramm finden Sie auf Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.