Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft

Wir informieren Sie hier zu den Zulassungsvoraussetzungen und zur Prüfung.

Ziel der Prüfung 

Sie arbeiten in Bewachungs-, Sicherungs- und Ordnungsdiensten sowie in Veranstaltungs- und Verkehrsdiensten und sorgen für Sicherheit. Zu den Aufgaben gehören das Abwenden von Schäden und Gefahren, das Aufrechterhalten von Sicherheit und Ordnung.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und
  2. danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft oder
  3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft abgeleistet sein müssen und
  4. ein Mindestalter von 24 Jahren und
  5. die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt.

Zulassungsantrag zur Prüfung

Sie möchten einen Zulassungsantrag zur Prüfung stellen? Dann sind Sie hier richtig. Falls Sie noch keine Zugangsdaten haben, müssen Sie sich zuerst registrieren. Nach der Registrierung können Sie einen Zulassungsantrag stellen.

Gliederung und Durchführung der Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche in der Sicherheitswirtschaft:
  1. Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln (180 Minuten)
  2. Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik (180 Minuten)
  3. Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln (60 Minuten)
Die Prüfung ist schriftlich und mündlich durchzuführen. Die schriftliche Prüfung wird in den Handlungsbereichen 1 und 2 durchgeführt. Die mündliche Prüfung im Handlungsbereich 3 ist als situationsbezogenes Fachgespräch vorgesehen.

Bestehen der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn in jedem der drei Handlungsbereiche mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte) erzielt werden.

Anmeldung

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Anmeldeschluss

8 Wochen vor Prüfungsbeginn