Geprüfte Industriemeister Pharmazie

Hier haben wir für Sie die Zulassungsvoraussetzungen und Inhalte der Industriemeisterprüfung Pharmazie zusammengefasst.

Zielgruppe

Fachkräfte aus der Pharmazie- und Chemiebranche.

Ziel der Prüfung

Als Prüfungsteilnehmer sollen Sie in der Prüfung die Qualifikation zum Industriemeister Pharmazie nachweisen können und damit befähigt sein
  1. in Betrieben unterschiedlicher Größe sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und
  2. sich auf Änderungen von Methoden und Systemen in der Produktion, auf neue Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.

Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Chemieberufen zugeordnet werden kann oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer
  1. das Ablegen des Prüfungsteils “Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen”, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und
  2. in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines “Geprüften Industriemeisters – Fachrichtung Pharmazie” oder einer “Geprüften Industriemeisterin – Fachrichtung Pharmazie” nach § 1 Absatz 3 aufweisen.
Abweichend von den in Absätzen 1 und 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, berufspraktische Qualifikationen erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder durch eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.

Zulassungsantrag zur Prüfung

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Gliederung und Durchführung der Prüfung

Die Qualifikation umfasst:
  • Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
  • Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
  • Handlungsspezifische Qualifikationen

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb

Handlungsspezifische Qualifikationen

  • Handlungsbereich “Pharmazeutische Fertigung und Verpackung”
    • Pharmazeutische Technologie
    • Entwickeln und Herstellen von Darreichungsformen
    • Pharmazeutische Qualitätssicherung
  • Handlungsbereich “Organisation, Führung und Kommunikation”
    • Personalführung und -entwicklung
    • Betriebliches Kostenwesen
    • Verantwortliches Handeln im Betrieb (Responsible Care)
    • Qualitätsmanagement
    • Information und Kommunikation
  • Handlungsbereich “Spezialisierungsgebiete”
    • Qualitätsmanagement im regulierten Umfeld
    • Betriebscontrolling

Anmeldung

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Anmeldeschluss

Frühjahrsprüfung: 15. Dezember des Vorjahres
Herbstprüfung: 15. Juli des Prüfungsjahres