Geprüfte Fachwirte für Versicherungen und Finanzen

Alle relevanten Hinweise zur angestrebten Fortbildungsprüfung und deren Zulassungsvoraussetzungen finden Sie hier.

Zielgruppe

Diese Fortbildungsprüfung richtet sich an Mitarbeiter der Versicherungs- und Finanzwirtschaft.

Ziel der Prüfung

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Kompetenzen und Erfahrungen vorhanden sind, um in der Versicherungs- und Finanzwirtschaft sowie in entsprechenden Organisationseinheiten anderer Wirtschaftsunternehmen eigenständig verantwortungsvolle Positionen auszuüben. Durch ein umfassendes und vertieftes Verständnis von Kernprozessen der Versicherungs- und Finanzwirtschaft sowie durch ausgeprägte Problemlösefähigkeiten in sich verändernden Situationen können insbesondere folgende Aufgaben wahrgenommen werden:
  1. Analyse und Bewertung betrieblicher Sachverhalte auf der Basis betriebswirtschaftlicher, volkswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge sowie die sich daraus ergebende Ableitung begründbarer Handlungsschritte
  2. Durchführen von Risikoanalysen und Bedarfsermittlungen sowie Entwicklung kundenorientierter Problemlösungsstrategien für private und gewerbliche Risiken
  3. Wahrnehmen von Führungs- und Qualifizierungsaufgaben sowie das Konzipieren und Organisieren von Projekten unter systematischer und zielorientierter Anwendung von Führungsgrundsätzen und Kommunikationstechniken
  4. Anstoßen der Entwicklung von innovativen Produkten sowie das Mitwirken in Projekten zur Produktentwicklung
  5. Wahrnehmen qualifizierter Aufgaben in einem der gewählten betrieblichen Kernprozesse Vertriebsmanagement, Risikomanagement oder Schaden-Leistungsmanagement

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung wird zugelassen, wer
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Versicherungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis
Die geforderte Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Fachwirtes für Versicherungen und Finanzen/einer Geprüften Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen haben. Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen.

Zulassungsantrag zur Prüfung

Sie möchten einen Zulassungsantrag zur Prüfung stellen? Dann sind Sie hier richtig. Falls Sie noch keine Zugangsdaten haben, müssen Sie sich zuerst registrieren. Nach der Registrierung können Sie einen Zulassungsantrag stellen.

Gliederung und Durchführung der Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in die Teile A und B, die unabhängig voneinander absolviert werden können.

Prüfungsteil A
  • Steuerung und Führung im Unternehmen
  • Marketing und Vertrieb von Versicherungs- und Finanzprodukten für Privatkunden
Prüfungsteil B
  • Personalführung, Qualifizierung und Kommunikation
  • Produktmanagement für Versicherungs- und Finanzprodukte
  • Vertriebsmanagement
  • Risikomanagement
  • Schaden- und Leistungsmanagement
Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt. Im Handlungsbereich „Produktmanagement für Versicherungs- und Finanzprodukte” ist vom Prüfungsteilnehmer ein Qualifikationsschwerpunkt auszuwählen. Aus den Handlungsbereichen “Vertriebsmanagement”, “Risikomanagement” sowie “Schaden- und Leistungsmanagement” ist vom Prüfungsteilnehmer ebenfalls ein Handlungsbereich auszuwählen.
Die mündliche Prüfung gliedert sich in zwei Teile. Im ersten Teil der mündlichen Prüfung soll in einer Gesprächssimulation (Rollenspiel) mit anschließendem Fachgespräch sowie einer Präsentation nachgewiesen werden, betriebsbezogen und situationsgerecht mit Kunden und Mitarbeitern zu kommunizieren, Mitarbeiter zu führen sowie Moderations- und Präsentationstechniken einsetzen zu können. Der zweite Teil der mündlichen Prüfung besteht aus einem Fachgespräch.

Anmeldung

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Frühjahrsprüfung: 15. Dezember des Vorjahres
Herbstprüfung: 15. Juli des Prüfungsjahres