Geprüfte Personalfachkaufleute

Alle relevanten Hinweise zur angestrebten Fortbildungsprüfung und deren Zulassungsvoraussetzungen finden Sie hier.

Zielgruppe

Geprüfte Personalfachkaufleute können in den Unternehmen als Personalreferenten bzw. Personalleiter eingesetzt werden. Als Funktionsspezialisten sind sie Berater und Dienstleister für die Mitarbeiter und die Geschäftsführung. Sie verantworten administrative und operative Aufgaben. Darüber hinaus werden Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen in den Bereichen Personalpolitik, -planung, -marketing, -controlling sowie Personal- und Organisationsentwicklung gefordert. Die Grundlage der Aktivitäten im Personalwesen sind letztlich rechtliche Bestimmungen, die es einzuhalten gilt. In den Unternehmen ist der Personalverantwortliche auch immer der erste Ansprechpartner in Sachen Ausbildung.

Ziel der Prüfung

Der Bewerber soll in der Prüfung nachweisen, dass er vertiefte Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen besitzt, um verantwortliche Funktionen in der Personalwirtschaft eines Unternehmens, in der Personalberatung sowie bei Projekten der Personal- und Organisationsentwicklung wahrzunehmen. Der Personalfachkaufmann beherrscht die operativen und administrativen Aufgaben der Personalarbeit, gestaltet Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, -planung und -marketing verantwortlich mit und zeichnet sich durch fachspezifische Kommunikations- und Managementkompetenzen aus.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zugelassen, wer
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweist.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den genannten Funktionen haben.
Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung muss der Teilnehmer den Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung erbringen.

Zulassungsantrag zur Prüfung

Sie möchten einen Zulassungsantrag zur Prüfung stellen, dann sind Sie hier richtig. Wenn Sie zum ersten Mal hier sind, dann müssen Sie sich zuerst registrieren. Nach der Registrierung können Sie einen Zulassungsantrag stellen.

Gliederung und Durchführung der Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in vier Handlungsbereiche:
  • Personalarbeit organisieren und durchführen
  • Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
  • Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen
  • Personal- und Organisationsentwicklung steuern
In der schriftlichen Prüfung werden je Handlungsbereich komplexe Situationsaufgaben unter Aufsicht bearbeitet. Wenn der Prüfungsteilnehmer in nicht mehr als einer Prüfungsleistung eine mangelhafte Leistung erbringt, kann er in diesem Bereich eine mündliche Ergänzungsprüfung ablegen. Bei der Bewertung wird die schriftliche und die mündliche Prüfungsleistung pro Handlungsbereich zu einer Note zusammengefasst; der schriftliche Teil wird dabei doppelt gewichtet.
Außerdem wird eine mündliche Prüfung in Form eines situationsbezogenen Fachgesprächs durchgeführt. Dabei wird von einem betrieblichen Beratungsauftrag ausgegangen. Für dieses Fachgespräch wird eine gesonderte Note ermittelt.

Vorbereitung auf die Prüfung

Anmeldung

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Frühjahrsprüfung: 15. Dezember des Vorjahres
Herbstprüfung: 15. Juli des Prüfungsjahres