Geprüfte Betriebswirte nach dem Berufsbildungsgesetz – Master Professional in Business Management

Alle relevanten Hinweise zur angestrebten Fortbildungsprüfung und deren Zulassungsvoraussetzungen finden Sie hier.

Zielgruppe

  • Fachwirte und Fachkaufleute, die bereits in Führungspositionen arbeiten bzw. diese erreichen möchten
  • Fachwirte und Fachkaufleute, die sich in ihren Berufsfeldern für neue, höherwertige Aufgaben qualifizieren möchten oder das Ziel haben, bestehende Positionen besser auszufüllen oder abzusichern
  • Führungskräfte und Selbständige, die ihre langjährige praktische Erfahrung in der Unternehmensleitung durch solide theoretische Kenntnisse und Fertigkeiten untermauern wollen.

Ziel der Prüfung

Durch die Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit sollen Gepr. Betriebswirt nach dem Berufsbildungsgesetz – Master Professional in Business Management nach dem Berufsbildungsgesetz in der Lage sein, selbständig oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses für Unternehmen und Organisationen unterschiedlicher Art, Größe und Wirtschaftszweige unter Berücksichtigung der ökonomischen, ökologischen und ethischen Handlungsfelder eines nachhaltigen Wirtschaftens eigenständig und verantwortlich strategische Entscheidungen vorzubereiten und umzusetzen.
Zu diesen Aufgaben gehören:
  1. Strategien unter Berücksichtigung der Unternehmensziele im Rahmen der Unternehmensführung entwickeln,
  2. Leistungsprozesse im nationalen und internationalen Marktumfeld unter Beachtung regulativer und finanzwirtschaftlicher Rahmenbedingungen gestalten,
  3. Organisatorische Rahmenbedingungen weiterentwickeln sowie
  4. Strategien umsetzen, Unternehmensprozesse steuern, überwachen und notwendige Anpassungen vornehmen.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss "Geprüfter Betriebswirt nach dem Berufsbildungsgesetz" oder "Geprüfte Betriebswirtin nach dem Berufsbildungsgesetz" – Master Professional in Business Management nach dem Berufsbildungsgesetz.

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53d des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
  1. eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegte Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz, die zu einem Abschluss mit der Abschlussbezeichnung Fachwirt oder Fachwirtin, Fachkaufmann oder Fachkauffrau führt, oder zu einem vergleichbaren kaufmännischen Fortbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz,
  2. eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegte Prüfung nach der Handwerksordnung
    • zum “Geprüften Kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung” oder zur “Geprüften Kaufmännischen Fachwirtin nach der Handwerksordnung” oder
    • zum “Geprüften Kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung-Bachelor Professional für Kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung” oder zur “Geprüften Kaufmännischen Fachwirtin nach der Handwerksordnung-Bachelor Professional für Kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung”,
  3. eine erfolgreich abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauenden kaufmännischen Fachschule und eine nach dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis oder
  4. einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom-, Master- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer nach Landesrecht den Hochschulen gleichgestellten Akademie und eine nach dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 Nummer 3 und 4 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 genannten Aufgaben haben.
(3) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit der in Absatz 1 bezeichneten Personen vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Gliederung und Durchführung der Prüfung

‎Handlungsbereiche

  • Unternehmensspezifische Strategiefelder erkennen und ausgestalten
  • Normenbestimmte und finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Unternehmensstrategie bewerten
  • Nationale und internationale Leistungsprozesse organisieren
  • Unternehmensorganisation zur Sicherstellung der Leistungs- und Unternehmensprozesse unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben gestalten
  • Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen

‎Durchführung der Prüfung

  • Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Prüfungsteil, einem mündlichen Prüfungsteil und einem projektbezogenen Prüfungsteil
  • Das Prüfungsverfahren ist innerhalb von drei Jahren beginnend mit dem Tag der ersten Prüfungsleistung abzuschließen. Bei Überschreiten der Frist müssen alle Prüfungsleistungen erneut abgelegt werden.

Schriftlicher Prüfungsteil

  • Drei Aufgabenstellungen zu je 240 Minuten auf der Grundlage der Beschreibung einer betrieblichen Situation. Jede der Aufgabenstellungen thematisiert alle fünf Handlungsbereiche nach § 4 VO.
  • Je ein Handlungsbereich pro Aufgabenstellung ist in englischer Sprache formuliert und muss in englischer Sprache beantwortet werden. Das Sprachniveau entspricht nach dem Europäischen Referenzrahmen dem Level B2.

Mündlicher Prüfungsteil

  • Zum mündlichen Prüfungsteil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Prüfungsteil abgelegt hat.
  • Der mündliche Prüfungsteil ist innerhalb von zwei Jahren nach Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils durchzuführen. Bei Überschreiten der Frist ist der schriftliche Prüfungsteil erneut abzulegen.
  • Der mündliche Prüfungsteil besteht aus einem 45minütigen Fachgespräch, das alle fünf Handlungsbereiche nach § 4 VO umfasst. Der Schwerpunkt liegt auf §4 Nr. 5:
  • Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen

Projektbezogener Prüfungsteil

  • Zum Projektbezogenen Prüfungsteil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen und den mündlichen Prüfungsteil bestanden hat.

Schriftliche Projektarbeit

  • Die Projektarbeit ist als Hausarbeit innerhalb von 30 Kalendertagen anzufertigen. Es soll eine zukunfts- und praxisorientierte Aufgabe bearbeitet werden, die auch eine Unternehmensgründung thematisieren kann. Die Arbeit muss mindestens zwei Handlungsfelder nach §4 VO berücksichtigen und ist als Entscheidungsvorlage für unternehmerische Entscheidungen aufzubereiten.

Präsentation und projektarbeitsbezogenes Fachgespräch

  • Zur Präsentation und dem projektarbeitsbezogenen Fachgespräch wird nur zugelassen, wer die schriftliche Projektarbeit bestanden hat.
  • Dauer der Präsentation: maximal 15 Minuten
  • Dauer des projektarbeitsbezogenen Fachgesprächs: maximal 30 Minuten

Vorbereitung auf die Prüfung

Anmeldung

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Frühjahrsprüfung: 15. Dezember des Vorjahres
Herbstprüfung: 15. Juli des Prüfungsjahres