Der Weg zum IHK-Prüfer

Sie möchten eine ehrenamtliche Prüfertätigkeit übernehmen?
In sechs Schritten zum IHK-Prüfer:
  1. Bewerben Sie sich über unser Online-Formular mit Ihrem Namen, Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Beruf.
  2. Sie erhalten anschließend zeitnah eine Zugangsberechtigung für unsere elektronische Prüferplattform. Geben Sie dort bitte Ihre vollständigen Daten ein und laden Sie als Nachweis Ihrer fachlichen Eignung folgende Unterlagen hoch.

    a) Tabellarischer Kurz-Lebenslauf (Ausbildung/Studium, Weiterbildungen und  berufliche Stationen inkl. Zeitangaben)
    b) Zeugnis Ihres höchsten, fachlich einschlägigen Aus-, Weiterbildungs- oder Studienabschlusses

    Wichtig: Lesen Sie die Hinweise zum Datenschutz, zur Verschwiegenheit und zur Prüfereignung zur Kenntnis nehmen, die erforderlichen Erklärungen abgeben und in die Speicherung und Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten einwilligen.
  3. Wenn Sie in einem Angestelltenverhältnis stehen oder Lehrkraft an einer Berufsschule sind, ist es von Vorteil, wenn Ihr Vorgesetzter Ihr ehrenamtliches Engagement unterstützt und Ihnen den erforderlichen zeitlichen Spielraum für die Prüfertätigkeit bei der IHK einräumt.
  4. Nach Eingang Ihrer Unterlagen prüfen wir Ihre fachliche Eignung für die Prüfertätigkeit. Ist die Eignung gegeben, laden wir Sie zu einem Kennenlern-Gespräch ein, in dem wir die weiteren Schritte mit Ihnen abstimmen.
  5. Zur Vorbereitung auf Ihren ersten Prüfereinsatz erhalten Sie die Gelegenheit, als Gast bei einer praktischen Prüfung zu hospitieren. Dort haben Sie die Möglichkeit, erfahrene Prüfer bei ihrer Tätigkeit zu begleiten, ihnen außerhalb der laufenden Prüfung Fragen zu stellen und sich auf die Besonderheiten der Prüfungsdurchführung in Ihrem spezifischen Prüfungsgebiet vorzubereiten. Außerdem laden wir Sie zur Teilnahme an unserem eintägigen Prüferseminar ein. Die Teilnahme ist kostenfrei.
  6. Haben Sie diese Vorbereitungsschritte durchlaufen, steht Ihrer Berufung als Prüfer nichts mehr entgegen. In der Regel werden Sie zunächst als stellvertretendes Mitglied des Prüfungsausschusses berufen. Prüfer dürfen laut den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes für längstens fünf Jahre berufen werden. Als neuen Prüfer berufen wir Sie bis zum Ende der laufenden Berufungsperiode. Im Anschluss daran werden Sie wie alle anderen Prüfer für die Dauer von fünf Jahren wieder neu berufen.

    Als ehrenamtlicher IHK-Prüfer sind Sie ein wichtiger Baustein der beruflichen Ausbildung.