Fragen und Antworten zur Ausbildung von Zugewanderten und Geflüchteten

Von A wie Aufenthaltserlaubnis bis Z wie zuständige Ausländerbehörde finden Sie hier Antworten, Tipps und Hinweise.

Aufenthaltsstatus und Beschäftigungserlaubnis

Bevor ein Ausbildungsvertrag mit eingewanderten Bewerberinnen und Bewerbern abgeschlossen wird, sind zwei Punkte besonders wichtig:
  • der Aufenthaltsstatus und
  • die Arbeitserlaubnis.
Diese entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen eine Ausbildung möglich ist.

Mit welchem Aufenthaltsstatus dürfen Eingewanderte in Deutschland eine Ausbildung machen?

Ein erster Überblick gelingt über die Ausweispapiere. Dort steht meist, ob und in welchem Umfang eine Arbeit erlaubt ist – z. B. uneingeschränkt oder unter bestimmten Auflagen.

Wichtig: Die Arbeitserlaubnis hängt immer direkt mit dem Aufenthaltsstatus zusammen.
Achtung: Eine erteilte Arbeitserlaubnis schützt bei einem negativen Asylbescheid nicht automatisch vor einer Abschiebung. Dafür muss eine sogenannte Ausbildungsduldung beantragt werden.
Sie wird in der Regel erteilt, wenn die asylsuchende Person bei der Klärung ihrer Identität mitwirkt.
Unternehmen müssen eine Kopie der Ausweisdokumente während der gesamten Ausbildungs- und Beschäftigungszeit aufbewahren.

Welches Sprachniveau ist erforderlich?

Für eine Ausbildung in Deutschland wird mindestens Sprachniveau B1 benötigt.
Erfahrungen zeigen jedoch: Mit Sprachniveau B2 fällt es deutlich leichter, dem Unterricht in der Berufsschule zu folgen und die Ausbildung erfolgreich abzuschließen.
Es ist deshalb wichtig, die Sprachentwicklung auch während der Ausbildung zu unterstützen.

Was ist der richtige Weg für einen Ausbildungsbetrieb, der eine eingewanderte Person ausbilden möchte?

Viele Geflüchtete haben bereits Ansprechpersonen beim Jobcenter oder bei der Agentur für Arbeit. Der Kontakt dorthin ist sehr hilfreich – etwa für Praktika oder zusätzliche Unterstützung (z. B. Sprachkurse).
Wenn noch keine Arbeitserlaubnis vorliegt, sollte frühzeitig die zuständige Ausländerbehörde einbezogen werden.
Auch wir unterstützen Sie gerne
  • bei der Einschätzung von Bewerberinnen und Bewerbern
  • bei der Suche nach passenden Kandidatinnen und Kandidaten.

Wie kann ein Ausbildungsbetrieb relevante Kompetenzen für eine Ausbildung feststellen?

Wichtig ist, ein realistisches Bild von Motivation und Eignung zu bekommen.
Dafür eignen sich:
  • Berufsorientierungspraktikum (bis zu 3 Monate)
  • Einstiegsqualifizierung (EQ) (4 - 12 Monate).
Das Ziel ist:
  • berufsbezogenes Deutsch zu lernen
  • den Einstieg in das Ausbildungssystem zu erleichtern.

Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es während der Ausbildung?

Die IHK begleitet Unternehmen und Auszubildenden bei Herausforderungen – zum Beispiel bei Problemen im Betrieb, in der Berufsschule und im persönlichen Bereich.
Zusätzlich gibt es Unterstützung durch:

Welche Förderung gibt es an den Berufsschulen?

Viele Berufsschulen bieten zusätzliche Unterstützung:
  • Integrationsklassen
  • Förderklassen mit Sprachunterricht
  • Sprachförderung während der Ausbildung.
Sprechen Sie die zuständige Berufsschule direkt an oder wenden Sie sich an uns.

Gibt es finanzielle Unterstützung für Auszubildende und den Ausbildungsbetrieb?

Sowohl Auszubildende als auch Betriebe können finanzielle Unterstützung erhalten, z. B.
Ziel ist immer, die Ausbildung erfolgreich zu ermöglichen und den Lebensunterhalt zu sichern.
Weitere Infos bietet das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge (NUiF) sowie die zuständigen Stellen vor Ort.

Wie kann ich als Ausbildungsbetrieb meine Auszubildende bzw. meinen Auszubildenden bei der Prüfungsvorbereitung unterstützen?

Eine gute Prüfungsvorbereitung ist entscheidend für den Ausbildungserfolg.
Unternehmen können unterstützen durch:
  • Zeit und Struktur zum Lernen
  • Austausch mit der Berufsschule
  • gezielte Förderung.
Auch Aufgaben vergangener Prüfungen und Lernmaterialien helfen bei der Vorbereitung:

Können Auszubildende mit Duldung ihre Ausbildung abschließen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen erhalten sie eine Ausbildungsduldung für die gesamte Ausbildungsdauer.
Wichtig:
  • Bei Nichtbestehen ist eine Verlängerung möglich
  • Bei Abbruch oder Kündigung endet die Duldung. Der Ausbildungsbetrieb muss einen Abbruch innerhalb von zwei Wochen der Ausländerbehörde melden. Eine einmalige Duldung von 6 Monaten zur Suche einer neuen Ausbildungsstelle kann auf Antrag des Ausbildungsplatzsuchenden erteilt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier:

Können Geduldete nach der Ausbildung weiterarbeiten?

Ja, bei erfolgreichem Abschluss und anschließender Beschäftigung kann eine Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre erteilt werden.
Voraussetzungen:
  • Pass oder Passersatz
  • ausreichender Wohnraum
  • Deutschkenntnisse (mindestens Sprachniveau B1).
Wenn keine direkte Übernahme möglich ist, gibt es eine sechsmonatige Duldung zur Jobsuche.
Weitere Tipps und Hinweise zur Integration von Zugewanderten in den Betrieb finden Sie in der Broschüre “Ausbildung – Integration in den Betrieb”.
Unser Engagement bei der Integration von Geflüchteten und Zugwanderten in Ausbildung wird im Rahmen des Programms “Integration durch Ausbildung – Perspektiven für Zugewanderte” durch das Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus des Landes Baden-Württemberg gefördert.
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