Zwischenprüfung

Ein Test auf "halbem Wege" soll den Ausbildungsstand und eventuelle Lücken sichtbar machen. Die IHK führt Zwischenprüfungen durch, an denen jeder/jede Auszubildende teilnehmen muss. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Zulassungsvoraussetzung für die Teilname an der Abschlussprüfung.

Der/die Auszubildende und der Betrieb erhalten anschließend das Prüfungsergebnis zugesandt.
Das Ergebnis der Zwischenprüfung zählt nicht zu dem Ergebnis der Abschlussprüfung.