Abschlussprüfung

Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit oder - oft etwas eher - mit dem erfolgreichen Abschluss der Prüfung vor unserer IHK. Die Prüfung ist an dem Tag bestanden, an dem der Prüfungsausschuss das Prüfungsergebnis feststellt. Die Mitteilung erfolgt in der Regel durch Aushändigung einer schriftlichen Bescheinigung an den Auszubildenden, worin dieser zugleich aufgefordert wird, die Bescheinigung "dem Ausbildungsbetrieb unverzüglich vorzulegen".
Der/die Auszubildende wird zur Abschlussprüfung zugelassen, wenn
  • ein Ausbildungsvertrag im Verzeichnis der Kammer eingetragen ist,
  • die Ausbildungszeit soweit zurückgelegt ist, dass die erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und berufliche Erfahrungen vermittelt werden konnten,
  • er/ sie an einer Zwischenprüfung teilgenommen
  • und vorgeschriebene Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweishefte geführt hat.
Die Abschlussprüfung wird vor einem Prüfungsausschuss der  IHK abgelegt.
Besteht der/die Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit dem Bestehen der Abschlussprüfung. Jeder, der die Abschlussprüfung besteht, erhält von der IHK ein Prüfungszeugnis.