Ausbildungsvertrag

Der Ausbildungsvertrag steht am Anfang des Berufsausbildungsverhältnisses. Das Berufsbildungsgesetz schreibt vor, den wesentlichen Inhalt des Vertrages zwischen dem Ausbildenden und dem/der Auszubildenden schriftlich niederzulegen.
Mindestens im Vertrag zu stehen hat:
  • Art und Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll
  • Beginn und Dauer der Berufsausbildung
  • Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
  • Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
  • Dauer der Probezeit
  • Höhe der Vergütung
  • Dauer des Urlaubs
  • Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann
  • Hinweis auf anzuwendende Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
Dieser Ausbildungsvertrag ist vom Ausbildenden, dem/der Auszubildenden und bei Jugendlichen auch von deren Eltern zu unterschreiben.
Als zuständige Stelle führt die IHK ein Verzeichnis der Berufsausbildungsverträge. Der Ausbildende ist verpflichtet, unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrags die Eintragung zu beantragen.
Sie können auch Ausbildungsverträge oder Umschulungsverträge online ausfüllen und an uns übermitteln! Informieren Sie sich über Ihre Vorteile und wie Sie sich registrieren können.
Wichtige Hinweise:
  • Adressenänderungen müssen der IHK unverzüglich mitgeteilt werden.
  • Der Ausbildungsrahmenplan ist Bestandteil des Vertrags und ist diesem beizufügen.
  • Das IHK-Ausbildungsteam unterstützt Sie gerne.