Berufliche Anerkennung für Spätaussiedler

Nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) haben Spätaussiedler oder Bundesvertriebene die Möglichkeit, die Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse überprüfen zu lassen. 

Wer ist antragsberechtigt?

Spätaussiedler oder Bundesvertriebene, die in 
  • den Ländern der ehemaligen Sowjetunion
  • Bulgarien
  • Rumänien
  • Polen
  • der ehemaligen Tschechoslowakei oder
  • Ungarn
Prüfungszeugnisse oder Befähigungsnachweise erworben haben, haben nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) einen Rechtsanspruch auf Anerkennung dieser Zeugnisse, wenn die in der Prüfung nachgewiesenen Kenntnisse und Fertigkeiten den in Deutschland gültigen Berufsabschlüssen (nach Inhalt und Ausbildungsdauer) gleichwertig sind.

Spätaussiedlerbescheinigung/Vertriebenenausweis erforderlich

Voraussetzung ist, dass der Antragssteller einen Spätaussiedler- oder Vertriebenenausweis besitzt oder als Angehöriger in einem Ausweis namentlich aufgeführt ist. Liegt kein Vertriebenenausweis vor, ist eine Anerkennung nach § 10 BVFG nicht möglich. In diesem Fall können Sie die Anerkennung Ihres Abschlusses nach dem Anerkennungsgesetz BQFG prüfen lassen: Anerkennung für Fachkräfte.

Was bedeutet die Anerkennung des Zeugnisses?

Mit der Anerkennung ("Gleichwertigkeitsbescheinigung") des ausländischen Berufsabschlusses werden die gleichen Berechtigungen wie mit einem deutschen Prüfungszeugnis verliehen. Ein deutsches Prüfungszeugnis wird damit jedoch nicht ausgestellt. Ziel der Sonderregelung zur Anerkennung nach dem BVFG ist es, “Spätaussiedlern […] die Eingliederung in das berufliche, kulturelle und soziale Leben in der Bundesrepublik Deutschland zu erleichtern” (§ 7 Absatz 1 Satz 1 BVFG).

Zuständige Stelle

Zuständig für die Anerkennung von beruflichen Abschlüssen sind für ihren jeweiligen Ausbildungsbereich die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer sowie sonstige zuständige Stellen.
Für die Antragstellung bei uns finden Sie das Antragsformular unter "Links und Downloads".

Beratung

Bei weiteren Fragen können Sie sich auch gerne persönlich an uns wenden.
Als Spätaussiedler haben Sie die Wahl zwischen dem Anerkennungsverfahren nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) oder dem Anerkennungsgesetz des Bundes (BQFG). Einen Vergleich der beiden Möglichkeiten zeigt ein Flyer des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.