Nr. 35895

Prüfung in besonderen Fällen

Eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Menschen mit Behinderung bei IHK-Prüfungen einen Nachteilsausgleich beantragen. Erfahren Sie, welche Maßnahmen möglich sind, wer antragsberechtigt ist, welche Nachweise erforderlich sind und worauf bei der Antragstellung zu achten ist.

Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen zur Abschlussprüfung einer externen Prüfung? Wir bieten Informationen über die Möglichkeit einen IHK-Abschluss ohne Berufsausbildung zu erwerben.