Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen: Informationen zur Abschlussprüfung

Hier finden Sie Informationen zur Abschlussprüfung Teil 2 für das oben genannte Berufsbild.

Schriftliche Prüfung

Für die schriftliche Prüfung ist bei Anmeldung das Kundenbedarfsfeld für das Gebiet „Versicherungsfälle regulieren“ im Prüfungsbereich “Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung” festzulegen.
Möglichen Kundenbedarfsfelder:
  • Die Absicherung von Wohnen und Wohneigentum
  • Die Absicherung von Berufsausübung und Freizeitgestaltung
  • Die Absicherung von Mobilität und Reisen
  • Die Förderung der Gesundheit sowie die Absicherung von Krankheit und Pflege
  • Die Vorsorge für das Alter und die Vermögensbildung
  • Die Absicherung des Einkommens und die Hinterbliebenenversorgung
Bei der Anmeldung zur Prüfung wird ein Kundenbedarfsfeld ausgewählt.

Mündliche Prüfung: Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt

Zu dieser mündlichen Prüfung werden 2 Aufgaben zur Auswahl gestellt. Grundlage sind dabei die produktbezogenen betrieblichen Ausbildungsschwerpunkte des/der Auszubildenden.
Bei Anmeldung zur Prüfung muss das Kundenbedarfsfeld festgelegt werden, in dem der Schwerpunkt der Prüfung liegen soll. Mögliche Auswahl:
  • Die Absicherung von Wohnen und Wohneigentum
  • Die Absicherung von Berufsausübung und Freizeitgestaltung
  • Die Absicherung von Mobilität und Reisen
  • Die Förderung der Gesundheit sowie die Absicherung von Krankheit und Pflege
  • Die Vorsorge für das Alter und die Vermögensbildung
  • Die Absicherung des Einkommens und die Hinterbliebenenversorgung
  • Die Absicherung von Nicht-Privatkunden

Mündliche Prüfung: Fallbezogenes Fachgespräch

Der Prüfling hat je eine betriebliche Fachaufgaben zu den zwei festgelegten Wahlqualifikationen zu erstellen. Mögliche Wahlqualifikationen:
  • Versicherungsfälle managen
  • Risikomanagement durchführen
  • Risken für Nicht-Privatkunden absichern
  • Im Vertrieb betriebswirtschaftlich arbeiten
  • Digitalisierungsprozesse in der Versicherungswirtschaft initiieren und begleiten.
Diese praxisbezogenen Aufgaben werden in Form von Reports dargestellt. Die Reports müssen online eingereicht werden (siehe Absatz Formale Hinweise für die Erstellung der Reports).
Einer der beiden eingereichten Reports dient als Grundlage für das Fallbezogene Fachgespräch. Der Report wird dabei nicht bewertet. (vgl. §§ 9 und 10 Ausbildungsordnung).
Im Fallbezogenen Fachgespräch soll der Prüfling über eine der beiden selbständig durchgeführten betrieblichen Fachaufgaben zeigen, dass er/sie
  • komplexe Aufgaben bearbeiten
  • seine Vorgehensweise begründen
  • Problemlösungen in der Praxis erarbeiten
  • Hintergründe und Schnittstellen erläutern
  • Ergebnisse bewerten
kann.

Formale Hinweise für die Erstellung der Reports

Die Reports sind bis zum ersten Tag der schriftlichen Abschlussprüfung Teil 2 über das Portal Projektanträge Online online einzureichen. Hierfür versenden wir nach dem Anmeldeschluss der jeweiligen Prüfung die Zugangsdaten an die Privatanschrift der zu prüfenden Person.
Weitere Informationen: Online-Portal für die Abschlussprüfung
Der Report darf zwei bis vier Seiten umfassen (ohne Deckblatt, Literatur-, Quellen,- Abkürzungsverzeichnis). Der Prüfling hat in dem Report die Aufgabenstellung, die Zielsetzung, die Planung, das Vorgehen und das Ergebnis zu beschreiben und den Prozess zu reflektieren, der zum Ergebnis geführt hat.

Bitte beachten Sie die formalen Vorgaben:

  • Schriftart Arial
  • Schriftgröße 12
  • 1-zeilig verfasst
  • linker und rechter Rand 2,5 cm
  • fortlaufende Seitennummerierung
  • Name und Thema auf jeder Seite (Fußzeile)
  • ganze Sätze

Gliederungspunkte gemäß Ausbildungsordnung:

  1. Beschreibung der Aufgabenstellung
  2. Beschreibung der Zielsetzung
  3. Beschreibung der Planung
  4. Beschreibung des Vorgehens
  5. Beschreibung des Ergebnisses
  6. Reflexion des Prozesses, der zum Ergebnis geführt hat (Auswertung)
Auch wenn die Durchführung der praxisbezogenen Aufgabe und der Report nicht benotet wird, sollten die Prüflinge auf eine sorgfältige Ausführung achten. Das anschließende Fachgespräch basiert auf der Durchführung und dem Report, somit sind diese der Grundstein des Erfolges.
Bevor der Prüfling den Report hochladen kann, muss er sich im System anmelden und seine Daten, sowie die seines Ausbilders vervollständigen. Aus rechtlichen Gründen muss bestätigt werden, dass der Report dem Ausbildungsbetrieb vorgelegt wurde und seitens des Betriebes keinerlei Einwände bestehen.
Die Datei muss als PDF hochgeladen werden und darf nicht größer als 4 MB sein. Der Prüfling und der Ausbilder werden per E-Mail über den hochgeladenen Report informiert.

Formulare zur Abschlussprüfung