Sach-, Fachkundeprüfungen und Unterrichtungen

Unterrichtung Bewachungsgewerbe

Die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim führt im Sinne der Gewerbeordnung und der Bewachungsverordnung Unterrichtungen für Bewachungspersonal durch.

Zweck der Bewachungsunterrichtung

Zweck der Unterrichtung nach § 34 a der Gewerbeordnung ist es, die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen mit den für die Ausübung des Gewerbes notwendigen, rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischen Anwendung in einem Umfang vertraut zu machen, der ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben ermöglicht. Mit der abgeschlossenen Unterrichtung dürfen beispielsweise folgende Tätigkeiten ausgeübt werden:
  • Revier- und Streifenwachdienst
  • Objekt- und Werkschutz
  • Veranstaltungssecurity
  • Zugangskontrolle (Gaststätten, Stadien, Konzerte, Bierzelte)
  • Geld- und Werttransporte
  • Personenschutz

Inhalt der Bewachungsunterrichtung (Sachgebiete)

  1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht
  2. Datenschutzrecht
  3. Bürgerliches Gesetzbuch
  4. Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
  5. Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste
  6. Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt
  7. Grundzüge der Sicherheitstechnik

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Bewachungsunterrichtung

Für die Teilnahme an der Unterrichtung wird die Beherrschung der deutschen Sprache vorausgesetzt. Als Nachweis muss ein Zertifikat Sprachniveau B1 oder ein Zeugnis über einen deutschen Schul- oder Ausbildungsabschluss oder Ihr deutscher Personalausweis vorgelegt werden. Voraussetzungen für den Erhalt der Teilnahmebescheinigung Jeder Teilnehmer erhält nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung, wenn
  • am Unterricht ohne Fehlzeiten teilgenommen wurde (40 Unterrichtsstunden).
  • sich die IHK durch mündliche und schriftliche Verständnisfragen davon überzeugt hat, dass der Teilnehmer mit den behandelten Lerninhalten und dessen praktischer Anwendung vertraut ist.

Ablauf der Bewachungsunterrichtung

Die Unterrichtung umfasst 40 Unterrichtsstunden und erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten. Die IHK prüft mit schriftlichen und mündlichen Verständnisfragen nach jedem Sachgebiet, ob der Teilnehmer mit den behandelten Inhalten der Unterrichtung vertraut ist. Bei Nichterreichen der Mindestpunktzahl oder Abwesenheiten gilt die Unterrichtung als nicht bestanden.
Zur Teilnahme an der Bewachungsunterrichtung melden Sie sich bitte über unser Online-Formular an.