Usability und Barrierefreiheit
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den EU Accessability Act in Deutschland um. Ab dem 28. Juni 2025 wird der Kreis der betroffenen Websites erweitert. Ziel ist es, dass Internetseiten langfristig für alle Menschen verständlich und zugänglich sind. Öffentliche Einrichtungen müssen ihre Websites bereits barrierefrei gestalten. Ab Ende Juni 2025 gilt dies auch für bestimmte private Unternehmen. Besonders betroffen sind Banken, der Online-Handel sowie Anbieter von Personenbeförderung. Kleinstunternehmen sind davon ausgenommen.
Der Aufwand für die Umstellung hängt vom Aufbau der jeweiligen Website ab. Einfache Seiten z.B. mit schwarzem Text auf weißem Hintergrund erfordern meist wenig oder gar keiner Anpassung. Bei farbigen Elementen, verschiedenen Schriften, Formularen oder Videos kann die Umstellung umfangreicher sein.
Wie finde ich heraus, ob ich betroffen bin?
Es gibt einen interaktiven BFSG-Check. Damit kann man binnen weniger Klicks in Erfahrung bringen, ob man vom BFSG betroffen ist.
Was muss ich auf meiner Webseite umstellen, um barrierefrei zu sein?
Die IHK Regenburg für Oberpfalz / Kelheim bietet einen kostenfreien und individuellen Sprechtag an.
Dabei wird Ihre Website auf Usability und Barrierefreiheit analysiert.