Unterrichtungen

Gastwirteunterrichtung

Hintergrund und Voraussetzungen

Wer eine Gaststätte betreiben will, benötigt eine Erlaubnis der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 69 KB) (Landratsamt bzw. kreisfreien Stadt) am Ort der Gaststätte.
Um die Genehmigung zu erhalten, müssen Sie u. a. an einer Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz teilnehmen, die Sie über lebensmittelrechtliche und hygienische Vorschriften informiert. Die Unterrichtung findet bei der Industrie- und Handelskammer statt. Die Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung muss der Erlaubnisbehörde vorgelegt werden.
Von der Unterrichtung ist befreit, wer über eine abgeschlossene Ausbildung verfügt, deren Abschlussprüfung entsprechende lebensmittelrechtliche Kenntnisse beinhaltet. Der Nachweis der Abschlussprüfung ist der IHK mittels Vorlage einer Kopie des Gehilfen- oder Meisterbriefes zu belegen. Die Befreiung wird von der IHK bescheinigt. Für die Ausstellung der Befreiungsbescheinigung fällt eine Gebühr in Höhe von 20,00 € an.
Eine langjährige Tätigkeit in der Gastronomie ohne Vorqualifizierung befreit nicht von der Unterrichtung.
Ausländische Staatsbürger müssen vor der Unterrichtung einen Sprachtest absolvieren. Sollten Sie über keine ausreichenden Deutschkenntnisse verfügen, bieten die IHK München für München und Oberbayern und die IHK Nürnberg für Mittelfranken internationale Gaststättenunterrichtungen in der jeweiligen Fremdsprache oder mit Dolmetscher an. Auch hierüber informieren wir Sie gerne.

Anmeldung

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Termine und melden sich zu der Unterrichtung an. Die Anmeldung ist nur online möglich! Eine Teilnahme ohne vorherige Anmeldung ist aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl grundsätzlich nicht möglich. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Einladung zur nächsten Unterrichtung und einen Gebührenbescheid über die Teilnahmegebühr in Höhe von 70 €. Können Sie diesen Termin nicht wahrnehmen, bitten wir um umgehende Benachrichtigung an folgende E-Mail-Adresse: ihk-pruefung@regensburg.ihk.de.
Zur Gastwirteunterrichtung melden Sie sich bitte über unser Online-Formular an.

Ablauf

Die Unterrichtung beginnt um 11:15 Uhr und endet um ca. 16:15 Uhr.
Zur Unterrichtung ist der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Beachten Sie bitte, dass bei verspätetem Erscheinen oder vorzeitigem bzw. teilweisem Verlassen der Unterrichtung keine Bescheinigung ausgestellt werden kann!
Die Unterrichtung umfasst folgende Themenbereiche:
  • Infektionsschutzgesetz
  • Lebensmittelinformations-Verordnung
  • Allergenkennzeichnung
  • Preisangaben-Verordnung
  • Warenunterschiebung
  • Lebensmittelhygiene-Verordnung
  • Betriebshygienevorschriften
  • Risiken beim Umgang mit Lebensmitteln
  • Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch
  • Betriebssicherheits-Verordnung
  • Ablauf einer Betriebskontrolle
Die Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Kreisverwaltungsbehörde erhalten Sie im Anschluss an die Unterrichtung. Diese Bescheinigung gilt unbefristet im ganzen Bundesgebiet.

Gründung im Gastgewerbe

Interessieren Sie sich für eine Gründung im Bereich Gastgewerbe? Hier finden Sie weitere Informationen zum Gastgewerbe, zum Hygienerecht und zum Infektionsschutz.