Fördergefälle bleibt begrenzt

Die Unternehmen im IHK-Bezirk können auch weiterhin von Finanzmitteln von EU, Bund und Freistaat Bayern im Rahmen der Regionalförderung profitieren. Zudem bleibt das Fördergefälle zu den Höchstfördergebieten in der Tschechischen Republik begrenzt.
Die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim hat sich gemeinsam mit anderen Kammern bei der EU, beim Bund und beim Freistaat Bayern für eine weitestgehende Beibehaltung der Fördergebietskulisse in der neuen Förderperiode eingesetzt.
Nun ist klar, dass die Regionalförderung im Grundsatz auch in der neuen Förderperiode 2022 – 2027 möglich ist, wenngleich diese weiter eingeschränkt wurde.

Wettbewerbsverzerrungen vermeiden

Nach dem ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission für die Leitlinien zu den Regionalbeihilfen sollte Deutschland ab 2022 signifikant weniger Fördergebiete ausweisen und damit weniger Fördermittel vergeben können. Dies hätten in Bayern gerade die Grenzregionen zur Tschechischen Republik stark betroffen, darunter auch Teile des IHK-Bezirks Oberpfalz-Kelheim. Aus diesem Grund hat sich die IHK mit anderen ostbayerischen Wirtschaftskammern an die EU-Kommission, das Bundeswirtschaftsministerium und die Bayerischen Staatsregierung gewandt und um Korrekturen an EU-Entwurf sowie um eine ausreichende Berücksichtigung bei der Einteilung der nationalen Fördergebiete zu bitten. Flankiert durch den Einsatz regionaler Abgeordneter und der zuständigen Ministerien hat die EU schließlich die Förderkulisse für Deutschland im Vergleich zum ursprünglich angedachten Entwurf erweitert und durch die Ausweisung sogenannter C- und D-Fördergebiete in den bayerischen Regionen an der Grenze zu Tschechien kann das Fördergefälle weiterhin auf 15 Prozentpunkte begrenzt bleiben.

Regionalförderung begleitet Anpassungsprozesse

Dass der Strukturwandel in den vergangenen Jahrzehnten in den Teilregionen des IHK-Bezirks so erfolgreich bewältigt wurde, ist maßgeblich auch auf die Regionalförderung von EU, Bund und Freistaat zurückzuführen. Sie bietet einen effektiven Rahmen, um Anpassungsprozesse zu begleiten, strukturelle Defizite zu mildern und auch grenzüberschreitende Aktivitäten gezielt zu fördern. Unterstützt werden auch einzelbetriebliche Investitionen von Unternehmen, was zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfesten Arbeitsplätzen und Wertschöpfung beiträgt.
Bereits zu Beginn der laufenden Förderperiode war klar, dass die Fördermöglichkeiten ab 2022 eingeschränkt werden, da aufgrund der guten Entwicklung im IHK-Bezirk die für die Einteilung der Förderkulisse relevanten Wirtschaftsdaten insbesondere im EU-Vergleich überdurchschnittlich positiv ausfallen.