Haftungsfragen für GmbH-Geschäftsführer

Geschäftsführer einer GmbH leben mit dem Risiko, bei Pflichtverletzungen persönlich zu haften. Der Pflichtenkatalog, den der Gesetzgeber und die Rechtsprechung aufgestellt haben, ist umfassend und wächst beständig. Um persönliche Nachteile zu vermeiden, müssen Geschäftsführer ihre Rechte und Pflichten kennen und auf dem aktuellen Stand bleiben.
Worauf ein GmbH-Geschäftsführer zu achten hat und wie er eine Privathaftung möglichst vermeiden kann, darüber informierte Rechtsanwalt Alexander Rappl bei einer Veranstaltung in der IHK-Geschäftsstelle in Abensberg. Zudem berichtete er über aktuelle Neuerungen, beispielsweise in der Erfassung von Arbeitszeit, durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder die Whistleblower-Richtlinie.
(02.07.25)