Fachkundeprüfung
Taxi- und Mietwagenverkehr
Hintergrund und Voraussetzungen
Unternehmer im Personenbeförderungsgewerbe, die
Verkehr mit Taxi oder Mietwagen betreiben, benötigen hierfür eine
Genehmigung des zuständigen Landratsamtes beziehungsweise der kreisfreien Stadtverwaltung.
Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung sind ein Nachweis der
fachlichen Eignung zum Führen eines Taxi- und Mietwagenunternehmens, in der Regel durch das Ablegen einer Prüfung bei der IHK sowie die persönliche Zuverlässigkeit und finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes. Abzulegen ist die Prüfung durch den
Unternehmer selbst oder durch die zur Führung der Geschäfte bestellte Person.
Die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim führt Prüfungen für Bewerber mit Wohnsitz in der Oberpfalz und dem Landkreis Kelheim durch. Die
Prüfungstermine werden nach Bedarf etwa alle acht bis zwölf Wochen festgelegt. Eine Anmeldung ist jederzeit möglich. Liegt diese bei der der IHK Regensburg vor, erfolgt die Einladung etwa 14 Tage vor dem Prüfungstermin. Die
Prüfungsgebühr beträgt 270,00 Euro.
Prüfungsanforderungen
Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilen von je einer Stunde sowie einem mündlichen Teil von 30 Minuten. Sie umfasst folgende Bereiche:
- Personenbeförderungsrecht einschließlich der Tarifbildung im Taxi- und Mietwagenverkehr
- Straßenverkehrsrecht
- Arbeitsrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Grundzüge des Beförderungsvertragsrechts
- Grundzüge des Steuerrechts
- Zahlungsverkehr
- Beförderungsentgelte und -bedingungen (Tarife)
- Ermittlung der Finanz- und Rentabilitätslage eines Taxi- und Mietwagenunternehmens
- Buchführung
- Versicherungswesen
- Technischer Betrieb und Betriebsdurchführung
-
Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung sowie Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge
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Sachgebiete, deren zusätzliche Kenntnis für grenzüberschreitende Beförderungen erforderlich ist
Detailliertere Angaben zu den einzelnen Prüfungsbereichen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Fachkundeprüfung für den Taxi- und Mietwagenverkehr
Prüfungsvorbereitung
Beispiele für
Lehrbücher, die bei einer fachlich adäquaten Vorbereitung der Eignungsprüfung helfen, sind:
Prüfungsvorbereitung
- Fachkunde & Prüfung für den Taxi- und Mietwagenunternehmer (Verlag Heinrich Vogel), www.heinrich-vogel-shop.de
- Unternehmerprüfung Taxi- undMietwagen (Carolin Orth), www.carolin-orth.de
Weiterhin führen beispielsweise folgende Veranstalter
Vorbereitungskurse im IHK-Bezirk durch:
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Fahrschule Jürgen Schleifer
Schulungsort: Fahrschule Weinzierl, Krankenhausstr. 7, 93149 Nittenau,
Tel. 0911/9712110, 0171/6912929, juergen-schleifer@t-online.de - SVG-Akademie GmbH, Bullerdeich 36, 20537 Hamburg, Tel. 0711/4019-1132, info@svg-akademie.de, www.svg-akademie.de
- Carolin Orth, Hauptstr. 16 a, 84186 Vilsheim, Tel. 0151/65154930, www.carolin-orth.de
Einige Veranstalter haben Ihre Vorbereitungskurse in Präsenzunterricht reduziert und bieten ab sofort auch Kurse
ONLINE an. Für genauere Informationen kontaktieren Sie bitte die Veranstalter direkt selbst oder informieren SIe sich auf der Homepage der Veranstalter.
Lehrgangsveranstalter werden weder von der IHK zugelassen, noch kontrolliert. Mit der Aufzählung von Lehrgangsveranstaltern und Fachliteratur ist keine Wertung verbunden. Sie bietet grundsätzlich keine Gewähr für die Qualität und erhebt auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Weitere Veranstalter in anderen Regionen erfahren Sie über die örtlich zuständige IHK.Darüber hinaus steht Ihnen für eine Suche nach Lehrgängen auch das Weiterbildungsinformationssystem WIS der IHKs zur Verfügung: wis.ihk.de
Weitere Veranstalter in anderen Regionen erfahren Sie über die örtlich zuständige IHK.Darüber hinaus steht Ihnen für eine Suche nach Lehrgängen auch das Weiterbildungsinformationssystem WIS der IHKs zur Verfügung: wis.ihk.de
Nachweis der fachlichen Eignung ohne Prüfung
Sie brauchen
keine Eignungsprüfung abzulegen, wenn Sie eine
mindestens dreijährige, leitende Tätigkeit in einem Taxi- oder Mietwagenunternehmen nachweisen können. Diese Tätigkeit muss die zur Führung des Unternehmens erforderlichen Kenntnisse vermittelt haben (siehe Prüfungsanforderungen) und deren Ende darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Die Annerkennung der Fachkunde ist bei der IHK zu beantragen. Hierfür ist ein Fachgespräch vorgesehen. Die Gebühr für das Fachgespräch beträgt 95,00 Euro.
Ebenfalls keine Eignungsprüfung ist notwendig, wenn Sie bereits eine
Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden haben. Dies trifft auf folgende Abschlüsse zu, wenn sie
vor dem 4. Dezember 2011 begonnen wurden:
- Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt Personenverkehr
- Verkehrsfachwirt
- Betriebswirt der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie (DAV)
- Dipl.-Betriebswirt im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn
- Dipl.-Verkehrswirtschaftler an der Technischen Universität Dresden
- B.A. Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Personenverkehr der Hochschule Heilbronn
Detailliertere Informationen zur Fachkundeprüfung im Taxi- und Mietwagenverkehr entnehmen Sie bitte unserem
Merkblatt (PDF-Datei · 433 KB).
Um eine Genehmigung als Taxi- oder Mietwagenunternehmer zu bekommen, braucht man einen Nachweis über die fachliche Eignung zur Führung eines Taxi- und Mietwagenunternehmens.
Zur Prüfung Fachkunde Straßenpersonenverkehr Taxi- / Mietwagen, melden Sie sich bitte über unser Online-Formular an.
Kurzlink: www.ihk.de/regensburg/tax
Bitte beachten Sie den Anmeldeschluss!
Anmeldeschluss
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Prüfung
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14. Januar 2023
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25. Januar 2023
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16. März 2023
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27. März 2023
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12. Mai 2023
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23. Mai 2023
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16. Juli 2023
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27. Juli 2023
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15. September 2023
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26. September 2023
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28. Oktober 2023
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08. November 2023
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23. November 2023
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04. Dezember 2023
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