Verkehr und Logistik

Berufskraftfahrerqualifikation und -prüfung

Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer, die beruflich Güter oder Personen mit Kraftfahrzeugen befördern, haben zusätzlich zur Führerscheinausbildung eine besondere Qualifizierung nachzuweisen.

Zielgruppe

Betroffen ist Fahrpersonal von Fahrzeugen im Güterkraftverkehr mit einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE oder von Fahrzeugen im Personenverkehr mit einer Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE mit mehr als acht Fahrgastplätzen. Diese müssen zusätzlich zum Erwerb der Fahrerlaubnis auch noch eine Grundqualifikation nachweisen.

Rahmenbedingungen

Die Umsetzung der Vorgaben der EU erfolgte in Deutschland durch das „Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer für den Güterkraft – oder Personenverkehr Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz – (BKrFQG) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 153 KB)“. Ergänzt wird dieses durch die „Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV)“ (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 125 KB).
Details zu dieser Thematik erhalten Sie unter „Weitere Informationen“ sowie beim Bundesamt für Logistik und Mobilität .
Beratung und Auskunft erhalten Sie bei Andreas Jerouschek und in unserem Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 733 KB).

Informationen zur Anmeldung

Zur Prüfung „Grundqualifikation Berufskraftfahrer“ melden Sie sich bitte über unser Online-Formular an.
  • Liegt bei der Anmeldung kein entsprechender Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen (Eintrag im BQR-Register vom KBA) vor, wird die Anmeldung abgelehnt.
  • Für „UMSTEIGER“ und „QUEREINSTEIGER“: Laden Sie bitte bei der Anmeldung den entsprechenden Nachweis (Führerschein, FQN, Fachkundebescheinigung) als Nachweis zur jeweiligen Berechtigung zusätzlich hoch. Werden keine entsprechenden Nachweise bei der Anmeldung hochgeladen, wird die Anmeldung abgelehnt.
  • Staatlich anerkannte Ausbildungsstätten müssen die korrekte und richtige Übertragung in das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) der bereits abgeschlossenen durchgeführten Unterrichtung spätestens zur Prüfungsanmeldung sicherstellen. Der BQR-Eintrag zur Unterrichtung wird bei der Anmeldung geprüft. Ist dieser nicht vorhanden, wird die Anmeldung abgelehnt.
  • Eine Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen direkt vor Ort am Prüfungstag erfolgt NICHT!
Musterprüfungen finden Sie als Download unter „Weitere Informationen“.

Weitere Anlaufstellen

Das Verkehrsgewerbe sieht sich aktuell einem immer größer werdenden Problem der Fahrerknappheit gegenüber und unternimmt vielfältige Bemühungen, die Attraktivität der Arbeitsbedingungen zu steigern.
Nähere Informationen dazu:
Für entsprechende Qualifizierungsmaßnnahmen wie den Erwerb des Führerscheins oder eine Grundqualifikation/Weiterbildung (beispielsweise über das Qualifizierungschancengesetz) gibt es spezifische Fördermöglichkeiten. Kontaktieren Sie dazu auch Ihre Arbeitsagentur.
Die BALM-Förderprogramme für Unternehmen des Güterkraftverkehrs stellen Mittel für die Berufskraftfahrerausbildung zur Verfügung. Diese beinhalten sowohl den Führerschein als auch die Grundqualifikation. Auch Sprachkurse und weitere Maßnahmen sind über das Bundesamt für Logistik und Mobilität förderfähig.