Ausbildung der Ausbilder

Ausbildereignungsprüfung (AdA)

Wer ausbilden will, muss neben der persönlichen und fachlichen Eignung auch über pädagogische, rechtliche, organisatorische, psychologische und methodische Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen. Die Ausbildereignungsprüfung ist bundesweit die einzige anerkannte und einheitliche Qualifikation zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse. Außerdem ist sie Zulassungsvoraussetzung für viele Fachwirte, Fachkaufleute und Industriemeister. Für die Ausbildereignungsprüfung besteht keine Zulassungsvoraussetzung.
Anmeldung zur Prüfung - bitte beachten Sie unsere Prüfungsgebühren.
Eine Ausbildungsbefähigung haben grundsätzlich alle Personen, welche auch die Ausbildereignungsprüfung bestanden haben. Die Ausbildungsberechtigung bekommen nur Personen, welche auch eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium vorweisen können und deren Ausbildungsbetrieb bei der zuständigen Kammer (z. B. IHK oder HWK sowie alle anderen Kammern) eingetragen ist. Nur wer eine Ausbildungsbefähigung und -berechtigung hat, ist somit in Deutschland als Ausbilder/-in anerkannt.
Eine Ausnahme bilden die Ausbildungsberufe der Freien Berufe wie Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte, Sachverständige, Notare und Apotheker. Sie müssen keine Ausbildungseignung nach AEVO nachweisen um ausbilden zu dürfen, sondern erlangen die fachliche Eignung aufgrund ihrer Zulassung bzw. Bestellung zum jeweiligen Beruf.
Teilnehmer, die eine bestimmte Fortbildungsprüfung abgelegt haben, können vom schriftlichen Teil der Ausbildereignungsprüfung befreit werden. Welche Fortbildungsprüfungen das sind, können Sie der jeweiligen Prüfungsordnung entnehmen.
Ihre Fragen zu den Ausbildungsberufen, in denen Sie ausbildungsberechtigt sind, beantworten Ihnen gerne die IHK-Ausbildungsberater.

Schriftliche Prüfung zur Ausbildereignungsprüfung

Jeweils am 1. Dienstag eines jeden Monats, der nicht auf einen Feiertag fällt, außer im Juni und September. Im Januar findet die Prüfung am 2. Dienstag des Monats statt.
Die schriftliche Prüfung besteht aus einer 180-minütigen bundeseinheitlichen Klausur. Es werden programmierte Aufgaben (multiple choice / Ankreuzverfahren) gestellt.

Praktische Prüfung zur Ausbildereignungsprüfung

- Präsentation einer Ausbildungssituation
(max. 15 Minuten) mit anschließendem Prüfungsgespräch (15 Minuten)
- Die zu prüfende Person präsentiert eine berufstypische Ausbildungssituation. Die Verlaufsschritte einer konkreten Ausbildungseinheit, welches didaktische Konzept er/sie anwenden wird, welche Methode und welchen Medieneinsatz er/sie geplant hat, um das angestrebte Ziel der Präsentation zu erreichen.
Unabhängig von der gewählten Methode wird das Gesamtverhalten der zu prüfenden Person mit bewertet. Es sind maximal 50 Punkte zu erreichen
Die Termine werden individuell vergeben.