Integration

Flüchtlinge auf dem Ausbildungsmarkt

Seit 2015 suchen Flüchtlinge verstärkt Schutz und Sicherheit in Deutschland. Seitdem sind staatliche Einrichtungen mit neuen Herausforderungen konfrontiert, um sie unterzubringen, zu versorgen und ihre Ansprüche auf Asyl zu prüfen. Gleichzeitig können diese Menschen aber auch einen Beitrag leisten, um eine demografische Lücke zu schließen und der Zahl an unbesetzten Ausbildungsplätzen entgegenzuwirken. In vielen Fällen bringen Asylsuchende hervorragende Qualifikationen mit, die im Rahmen einer Ausbildung bestens eingebracht werden können. In den allermeisten Fällen entscheiden alleine Sie, ob die vorgelegten Qualifikationen Ihren Ansprüchen genügen.

Die Wirtschaft schafft Lösungen für die ökonomische und gesellschaftliche Integration von Schutzsuchenden. Berufliche Integration ist nicht nur eine Chance für die Flüchtlinge, sondern auch für die oberpfälzische Wirtschaft. Angesichts zahlreicher unbesetzter Ausbildungsplätze und des zunehmenden Fachkräftemangels nimmt die IHK Regensburg diese Herausforderung an.
Die IHK setzt auf ausführliche Informationen für die Mitgliedsbetriebe - in Gesprächen, mit Infomaterial und -veranstaltungen.

Ausbildung

Eine Berufsausbildung eignet sich für junge Asylsuchende. In Bayern durchlaufen jugendliche Asylsuchende in den meisten Fällen ein zweijähriges Berufsintegrationsangebot an den Berufsschulen. Der Erwerb von Deutschkenntnissen und die Berufsorientierung stehen hier im Mittelpunkt. Nach diesen zwei Jahren können die Berufsschulen und ihre Kooperationspartner eine Prognose über die Ausbildungsreife geben. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass die jugendlichen Asylsuchenden sehr arbeits- und lernwillig sind. Dennoch brauchen sie eine besondere Unterstützung bei der Eingliederung in unsere Gesellschaft und beim Lernen der deutschen Sprache. Vielfach haben dabei Ausbildungspaten im Betrieb schon gute Erfolge erzielt. Der Einstieg in Ausbildung ist über Praktika und Einstiegsqualifizierung möglich. Es besteht eine Fördermöglichkeit über die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) oder Maßnahmen der Agentur für Arbeit. Die Ausbildung bedarf grundsätzlich der Genehmigung durch die zuständige Ausländerbehörde. Für die Einhaltung von Terminen, z. B. für die Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung oder einer Arbeitserlaubnis, ist grundsätzlich der Auszubildende selbst zuständig.

Ausländerrecht

Jeder Ausländer besitzt ein seinen Aufenthaltsstatus deklarierendes amtliches Dokument. Dies kann eine Aufenthaltserlaubnis in Form eines elektronischen Aufenthaltstitels, eine Duldungsbescheinigung oder eine Aufenthaltsgestattung sein. Der elektronische Aufenthaltstitel wird häufig mit einem Zusatzblatt erteilt, auf dem besondere Auflagen zum Aufenthaltstitel vermerkt sind. Ob von der Ausländerbehörde ein solches Zusatzblatt ausgestellt wurde, ist auf der elektronischen Karte vermerkt. Jedes der genannten Dokumente enthält einen Hinweis darauf, ob und in welchem Umfang ein Ausländer einer Beschäftigung nachgehen darf.

Beschäftigungsmöglichkeiten von Ausländern

  • Erwerbstätigkeit gestattet
    Damit ist sowohl die Aufnahme einer unselbstständigen Beschäftigung als auch die Gründung einer eigenen Existenz erlaubt.
  • Beschäftigung gestattet
    Mit dieser Auflage darf der Ausländer jede unselbstständige Beschäftigung ausüben, ohne dass es hierfür der vorherigen Genehmigung durch die Ausländerbehörde bedarf.
  • Beschäftigung nur nach Genehmigung der Ausländerbehörde gestattet
    Hier muss vor Aufnahme einer konkreten Beschäftigung die Genehmigung der zuständigen Ausländerbehörde eingeholt werden.
  • Beschäftigung nicht gestattet
    Es liegen ausländerrechtliche Versagungsgründe vor, welche die Aufnahme einer Beschäftigung verbieten.

Checkliste zur Einstellung von Flüchtlingen


Ausländerbehörden

Entscheidend ist der Wohnort des Ausländers