Für Spätaussiedler

Anerkennung nach dem Bundesvertriebenengesetz

Wer im Ausland berufliche Abschlüsse erworben hat und danach in der Bundesrepublik Deutschland als Vertriebener, Heimatvertriebener, Sowjetzonenflüchtling anerkannt worden ist oder nach dem 31.12.1992 als Spätaussiedler in die Bundesrepublik Deutschland gekommen ist, kann die von ihm erworbenen Abschlüsse daraufhin überprüfen lassen, ob sie als gleichwertig mit Prüfungsabschlüssen in Deutschland angesehen werden können. Soweit es sich dabei um Abschlüsse handelt, die mit einem Berufsbildungsabschluss in Industrie, Handel oder Dienstleistungsgewerbe (nicht Handwerk) vergleichbar sein könnten, ist hierfür die Industrie- und Handelskammer zuständig, in deren Bezirk der Aussiedler seinen Wohnsitz hat.
Für alle anderen Abschlüsse gibt es eine Fülle von zuständigen Institutionen, die bei den unten genannten Ansprechpartnern nachgefragt werden können.
Zur Prüfung der Gleichwertigkeit benötigt die IHK folgende Unterlagen:
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • beglaubigte Kopie der erworbenen Abschlüsse
  • beglaubigte Übersetzungen dieser Abschlüsse
  • Fotokopie der Spätaussiedlerbescheinigung oder Vertriebenenausweis
Bitte wenden Sie sich an die IHK-Ausbildungsberater.