DDR-Abschlüsse

Anerkennung von Berufsabschlüssen aus der ehemaligen DDR

Berufsabschlüsse aus der ehemaligen DDR
Im Einigungsvertrag wird die Möglichkeit einer Gleichwertigkeitsfeststellung der Facharbeiterbriefe aus der ehemaligen DDR mit anerkannten Aus- und Fortbildungsberufen geregelt.
Wenn Sie eine Ausbildung in der ehemaligen DDR absolviert haben und diese in den Bereich der Industrie- und Handelskammer fällt, können Sie einen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit stellen. Eine entsprechende Verbescheidung erfolgt bei der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim kostenlos.
Oftmals wird ein Bescheid über die Gleichwertigkeit von Facharbeiterabschlüssen mit anerkannten Aus- und Fortbildungsberufen vom Rentenversicherungsträger angefordert.

Wir benötigen bitte folgende Unterlagen:
·         Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 33 KB)
·         Eine beglaubigte Kopie des Facharbeiterbriefes
·         Eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises
·         Tabellarischer Lebenslauf
Eine Antragstellung bei der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim kann nur erfolgen, wenn sich Ihr Wohnsitz in der Oberpfalz bzw. im Landkreis Kelheim befindet.
Hier können Sie den Antrag zur Anerkennung Online ausfüllen.
Alternativ schicken Sie die Unterlagen bitte an folgende Adresse:
Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz / Kelheim
Abteilung Berufsbildung
D.-Martin-Luther-Str. 12
93047 Regenburg

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die IHK-Ausbildungsberater.