Fachthemen

Wirtschaftsmediation

Stand: September 2020

Die Wirtschaftsmediation ist ein Verfahren zur zügigen außergerichtlichen Beilegung von Konflikten. Die Parteien erarbeiten freiwillig, selbstständig und eigenverantwortlich die Lösung ihres Konfliktes. Sie werden dabei von einem neutralen Vermittler, dem Mediator, unterstützt. Dieser wird von den Parteien selbst bestimmt. Er hat, anders als der Richter, keine Entscheidungsgewalt.
Der Mediator begleitet die Parteien bei deren Verhandlungen und hilft ihnen unter Anwendung bewährter Methodik, gemeinsam zukunftsorientierte und tragfähige Lösungen zu entwickeln.
Im Mittelpunkt der Wirtschaftsmediation steht das Ziel, den Konflikt unter Beachtung der wirtschaftlichen und persönlichen Interessen der einzelnen Parteien unkompliziert und effizient zu lösen.

Vorteile der Mediation

Im Vergleich zu herkömmlichen Gerichtsverfahren bietet die Mediation folgende Vorteile:
  • Flexibler Ablauf
  • Schonung intakter Geschäftsbeziehungen
  • Kein mehrinstanzlicher Rechtsweg
  • Zeit- und Kostenersparnis
  • Ausschluss der Öffentlichkeit
  • Verjährungshemmung während des Verfahrens
  • Schnellere Lösung grenzüberschreitender Streitigkeiten
  • Auswahl der Mediatoren durch die Parteien selbst
  • Eigenverantwortliche Gestaltung des Verfahrens
  • Wirtschaftliche Lösungen
  • Sofortiger Beginn des Verfahrens möglich

Ablauf einer Mediation

Für den Verlauf einer Mediation gibt es keine festgelegten oder gar gesetzliche Vorgaben. In der Regel laufen Mediationen aber nach folgendem Schema ab:
  • Einstieg
Der Mediator eröffnet die Verhandlung. Die notwendigen Regeln werden besprochen und festgelegt. Es wird eine Mediationsvereinbarung zwischen dem Mediator und den Parteien abgeschlossen.
  • Darstellung der Positionen
Die Parteien legen ihre gegensätzlichen Positionen dar. Dadurch werden ihre unterschiedlichen Sichtweisen erkennbar.
  • Interessenfindung
In dieser Phase verlassen die Parteien ihre starren Positionen. Sie erkennen die dahinter liegenden Interessen und entwickeln gegenseitiges Verständnis.
  • Suche nach Lösungsoptionen
Gemeinsam erarbeiten und bewerten die Parteien verschiedene Lösungsmöglichkeiten. Ziel ist es, ein Ergebnis zu finden, von dem beide Parteien profitieren.
  • Abschlussprotokoll
Nach der Einigung auf eine einvernehmliche Lösung wird eine rechtsverbindliche Vereinbarung abgeschlossen.

Schwerpunktthemen der Wirtschaftsmediation

Mediation ist ein universelles Verfahren, das in sehr vielen Bereichen angewendet werden kann.
Der Service der IHK konzentriert sich auf Konflikte, die IHK-Mitgliedsunternehmen in der Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit betreffen. Daraus ergeben sich folgende Schwerpunkte:
  • Bauwesen
  • Betriebsunterbrechung
  • Gesellschafterkonflikte
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Grundstücke und Immobilien
  • Team- und Institutionskonflikte
  • Informationstechnologie/neue Medien
  • Unternehmensnachfolge
  • Urheberrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Wettbewerbsrecht

Die IHK

  • berät Ihre Mitglieder über alternative Konfliktlösungswege
  • unterstützt die Unternehmen bei der Anbahnung von Mediationsverfahren
  • stellt bei Bedarf Räume zur Verfügung
  • hat Musterklauseln und -vereinbarungen für Mediationsverfahren