Wirtschafts-Identifikationsnummer kommt

Jeder wirtschaftlich Tätige bekommt zur eindeutigen Identifizierung in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren vom Bundeszentralamt für Steuern eine Wirtschafts-Identifikationsnummer zugeteilt.
Die W-IdNr. gilt zugleich als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach dem Unternehmensbasisdatenregister. Gewerbetreibende, Einzelkaufleute und Freiberufler erhalten neben der bereits vorhandenen Steuer-Identifikationsnummer zusätzlich eine W-IdNr. So soll klargestellt werden, dass der betriebliche Bereich von der privaten Sphäre zu trennen ist. Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird den Unternehmen ohne Antragstellung entweder im Wege der öffentlichen Mitteilung oder elektronisch über das ELSTER-Benutzerkonto zugewiesen.
Die W-IdNr. dient der eindeutigen Identifizierung des Unternehmens bei Finanzbehörden und anderen staatlichen Stellen. Sie wird die Kommunikation mit Behörden erleichtern und kann in Zukunft dazu beitragen, steuerliche Prozesse zu vereinfachen und zu automatisieren. Das Bundeszentralamt für Steuern vergibt die W-IdNr. einmalig. Das bedeutet, dass die eindeutige Unternehmensnummer die gesamte Dauer der wirtschaftlichen Tätigkeit Bestand haben wird. Sie ändert sich nicht, auch nicht bei Adress- oder Namensänderungen.

Aufbau der W-IdNr.

Die W-IdNr. besteht aus den Buchstaben „DE“ sowie neun Ziffern, die in ihrem Aufbau der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) entsprechen. Für die eindeutige Identifizierung wird jedem wirtschaftlich Tätigen zusätzlich für jede einzelne wirtschaftliche Tätigkeit ein nummerisches Unterscheidungsmerkmal zugeordnet – fortlaufend, beginnend mit 00001. Dabei ist jedes vergebene Unterscheidungsmerkmal mit einer Steuernummer verknüpft, mit welcher der Betrieb oder die Betriebsstätte beim zuständigen Finanzamt geführt wird.
Beispielsweise könnte eine W-IdNr. mit dem Unterscheidungsmerkmal 00001 wie folgt aussehen: DE123456789-00001
Hinweis: In der W-IdNr. sind keine persönlichen oder betrieblichen Daten oder Daten des zuständigen Finanzamts verschlüsselt.

Wo muss die W-IdNr. angegeben werden?

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer ersetzt aktuell nicht die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) oder andere bestehende Identifikationsnummern. Sie wird parallel zu diesen verwendet, soll jedoch perspektivisch dazu beitragen, andere Nummern zu ersetzen. Aufgrund der stufenweise Vergabe der W-IdNr. ist bis zum 31. Dezember 2026 die Angabe der W-IdNr. in den elektronischen Steuererklärungsvordrucken nicht verpflichtend. Die Steuererklärungen sind bis dahin wie gewohnt mit der Steuernummer abzugeben.
Hinweis: Aber die W-IdNr. muss im Impressum der Unternehmenswebsite angegeben werden, sobald sie bekannt ist.

Wann wird sie zugeteilt?

Die Zuteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer erfolgt seit November 2024 automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern. Bis voraussichtlich 2026 sollen alle wirtschaftlich Tätigen diese erhalten. Es ist kein gesonderter Antrag erforderlich. Die W-IdNr. wird bei einer Neugründung im Rahmen des steuerlichen Erfassungsverfahrens (ELSTER.de) automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben. Gründer müssen somit diese Nummer nicht separat beantragen.

Weitere Infos

Das Bundeszentralamt für Steuern hat eine ausführliche Informationsseite eingerichtet, die auf alle Detailfragen rund um die Wirtschafts-Identifikationsnummer eingeht: Bundeszentralamt für Steuern – Wirtschafts-Identifikationsnummer