Hitze am Arbeitsplatz

Gibt es hitzefrei am Arbeitsplatz?

Nein, es gibt keine Vorschrift, die ab bestimmten Temperaturen hitzefrei am Arbeitsplatz vorschreibt.
Regeln für hohe Temperaturen am Arbeitsplatz lassen sich jedoch ableiten aus:
  • Arbeitsschutzrecht und der
  • Fürsorgepflicht.
Vorbemerkung:
Die hier dargestellte Rechtslage bezieht sich auf Arbeitsplätze „an die betriebstechnisch keine besonderen raumklimatischen Anforderungen“ gestellt werden. Gemeint ist also etwa ein normaler Büroarbeitsplatz. Arbeit im Freien oder an besonders hitzeabstrahlenden Geräten wird nicht erfasst. Selbstverständlich folgt aber in allen Bereichen aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers eine Pflicht zur Vermeidung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Es liegt auch im eigenen Interesse des Arbeitgebers, Arbeitsplätze so auszugestalten, dass Arbeitnehmer leistungsfähig bleiben und gesundheitliche Beeinträchtigungen vermieden werden. Die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung legen fest, dass am Arbeitsplatz eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur vorhanden sein muss.
Konkretisiert wird diese Angabe durch die technische Regeln für Arbeitsstätten, kurz: Arbeitsstättenrichtlinie (ASR). Demnach soll die Lufttemperatur in Arbeitsräumen 26 Grad nicht übersteigen. Dies gilt auch für Sozialräume.
Zu beachten ist aber, dass sich die anzustrebende Grenze nicht auf die Sondersituation der sommerlichen Hitze bezieht, sondern auf die „normale“ Erwärmung etwa durch Heizung oder im Betrieb verwendete Maschinen. Außerdem handelt es sich nicht um eine zwingende Norm, sondern um eine arbeitswissenschaftliche Empfehlung.
Eine Pflicht zu bestimmten Maßnahmen besteht für den Arbeitgeber bei Überschreiten der 26-Grad-Marke also (noch) nicht. Unter Beachtung der allgemeinen Fürsorgepflicht empfiehlt es sich aber natürlich auch bereits bei diesen Temperaturen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Übersteigt die Temperatur am Arbeitsplatz allerdings 30 Grad, muss der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen ergreifen.

Was muss der Arbeitgeber bei hohen Temperaturen am Arbeitsplatz tun?

Steigen die Temperaturen am Arbeitsplatz über 30 Grad, muss der Arbeitgeber tätig werden. Was genau zu tun ist, ist nicht vorgeschrieben. Die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) nennt beispielhaft Maßnahmen wie:
  • Rollos herunterlassen
  • Lüften über Nacht zulassen
  • Getränke anbieten
  • evtl. Arbeitszeit ändern, zum Beispiel früherer Arbeitsbeginn
  • Ventilatoren zur Verfügung stellen.
Es gibt keine Verpflichtung, Klimaanlagen einzuführen.
Steigen die Temperaturen über 35 Grad, ist der Arbeitsplatz laut ASR ohne besondere Maßnahmen nicht mehr als Arbeitsplatz geeignet. Dann muss der Arbeitgeber eingreifen, zum Beispiel, indem er Pausen in kühleren Räumen organisiert.
Keinesfalls darf der Arbeitnehmer – auch bei heißen Temperaturen – selbst „hitzefrei“ nehmen. Das wäre ein Verstoß gegen den Arbeitsvertrag, der den Arbeitgeber zur Abmahnung und im Wiederholungsfall auch zur Kündigung berechtigt.