Bahnfahrt während der Arbeitsunfähigkeit
Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht allein deshalb erschüttert, weil diese einen Zeitraum innerhalb der Kündigungsfrist, insbesondere gegen Ende der Kündigungsfrist, betrifft. Das hat das Landesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 13.7.2023 (Az.: 5 Sa 1/23) festgestellt.
Im entschiedenen Fall hat ein gekündigter Chefarzt während seiner Krankschreibung eine zehnstündige Reise zu seinem Familienwohnsitz angetreten, um dort seine Hausärztin aufzusuchen.
Zwar sei der Beweiswert einer Bescheinigung regelmäßig erschüttert, wenn ein Arbeitnehmer diese zeitgleich mit seiner Kündigung einreicht, und die AU passgenau die noch verbleibende Dauer des Arbeitsverhältnisses abdeckt. Allerdings könnten Krankheiten auch in einem gekündigten Arbeitsverhältnis auftreten. Im vorliegenden Fall hat der Arbeitnehmer seine gesundheitlichen Einschränkungen, nämlich Schmerzen im Schulterbereich und Bluthochdruck, offengelegt. Eine Bahnreise erfordere weder Konzentration noch körperliche Anstrengungen. Im Zug besteht die Möglichkeit, eine entspannte Körperhaltung einzunehmen und sich bei Bedarf etwas zu bewegen.