Vereinfachungsvorschläge zur EU-Lieferkettenrichtlinie

Nachdem am 22. Oktober 2025 der Bericht des Rechtsausschusses zum Omnibus-I-Paket (Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattungs- und der Lieferkettenrichtlinie) im EP-Plenum mit knapper Mehrheit abgelehnt wurde, wurde am 13. November 2025 erneut über die Änderungsanträge aus dem Rechtsausschuss und fast 300 zusätzliche Änderungsanträge im Plenum abgestimmt. Somit hat nun auch das EP seine Verhandlungsposition für den Trilog festgelegt.
In Bezug auf die EU-Lieferkettenrichtlinie schlägt das EP u. a. folgende Änderungen vor:
Erhebliche Verkleinerung des Anwendungsbereichs: Nur noch Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und mehr als 1,5 Mrd. Euro weltweitem Nettoumsatz sollen direkt von der CSDDD betroffen sein. Dies entspricht auch dem Vorschlag des Rates vom Juni 2025.
Sorgfaltspflichten in der gesamten Wertschöpfungskette: Anders als vom Rat und der EU-Kommission vorgeschlagen sollen Sorgfaltspflichten über die gesamte Wertschöpfungskette hinaus ausgeübt und nicht auf direkte Geschäftspartner beschränkt werden. Jedoch soll ein risikobasierter Ansatz verfolgt werden. Unternehmen sollen nur dort tätig werden, wo Risiken identifiziert wurden. Risiken können nach Schwere und Eintrittswahrscheinlichkeit priorisiert und nacheinander adressiert werden. Bei der abstrakten Risikoanalyse soll ausschließlich auf vorhandene Quellen zurückgegriffen werden.
Streichung des spezifischen, EU-weiten Haftungsregimes: Von einem spezifischen, EU-weiten Haftungsregime soll abgesehen werden. Das EP folgt damit den Vorschlägen der EU-Kommission und des Rates.
Komplette Streichung der Vorgaben zu Klimaschutzplänen: Unternehmen sollen im Rahmen der CSDDD nicht mehr zur Aufstellung von Klimaschutzplänen und der Umsetzung von Maßnahmen verpflichtet werden.
Außerdem wird vorgeschlagen, die Umsatzreferenz bei Geldbußen zu streichen und eine weiterreichende Harmonisierung von Artikeln vorzunehmen.
Der erste Termin für die Trilogverhandlungen wurde für den 18. November angesetzt. Mit einer Verabschiedung der Omnibus-I-Richtlinie ist vermutlich Q1/Q2 2026 zu rechnen.
Quelle: DIHK