Risikobasiertes Vorgehen nach LkSG
Das BAFA hat ein neues FAQ-Papier veröffentlicht, das Unternehmen praxisnahe Informationen zum risikobasierten Vorgehen in der Risikoanalyse nach dem LkSG und zur Zusammenarbeit in der Lieferkette bietet. Ziel ist es, den risikobasierten Ansatz weiter zu stärken und zu erklären, wie Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten effektiv umsetzen können. Das Papier zeigt auch auf, wo die gesetzlichen Grenzen der Einbeziehung von Zulieferern liegen und wie das BAFA diese überprüft.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gibt Unternehmen einen großen Spielraum, um die Risikoanalyse durchzuführen sowie angemessene und wirksame Maßnahmen zu ergreifen.
Das bedeutet aber nicht, dass Unternehmen:
- unterschiedslos bei allen Zulieferern Informationen einfordern
- diese zur Unterzeichnung von umfangreichen und undifferenzierten Lieferanten- und Verhaltenskodizes auffordern
- die gesetzlichen Anforderungen 1:1 entlang er Lieferkette weitergeben können.
Unternehmen sollen bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten risikobasiert vorgehen. Sie müssen nicht alle Zulieferer in gleicher Weise in den Blick nehmen.
Das neue FAQ-Papier des BAFA:
- bietet Unternehmen praxisnahe Informationen zum risikobasierten Vorgehen in der Risikoanalyse und zur Zusammenarbeit in der Lieferkette
- stärkt den risikobasierten Ansatz und erklärt, wie Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten effektiv umsetzen können
- zeigt die gesetzlichen Grenzen der Einbeziehung von Zulieferern auf und erläutert, wie das BAFA diese überprüft.
Die FAQ ergänzen die Publikationen des BAFA zur Risikoanalyse, zur Zusammenarbeit in der Lieferkette und zur Angemessenheit.
Quelle: BAFA