LkSG: BAFA stellt Prüfung von Berichten ein und ändert Bußgeldpraxis

Am 3. September 2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) beschlossen. Der Regierungsentwurf zielt darauf ab, die Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten unmittelbar und rückwirkend abzuschaffen. Auch eine Änderung der Bußgeldvorschriften wird angestrebt. Bußgelder sollen nur noch bei schweren Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten verhängt und die Bußgeldtatbestände entsprechend von dreizehn auf vier reduziert werden.
Um Unternehmen schon vor dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zu entlasten, haben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die Aufsichtsbehörde BAFA am 26. September 2025 angewiesen, die Prüfung von Unternehmensberichten ab sofort einzustellen. Das BAFA hat am 1. Oktober 2025 über die sofortige Einstellung der Prüfung von Unternehmensberichten informiert. Damit wird dem gesetzlich angestrebten formalen Wegfall der Erstellungs- und Einreichungspflicht vorgegriffen.
Das BAFA wird darüber hinaus die vorgeschlagene Begrenzung von Bußgeldtatbeständen schon untergesetzlich berücksichtigen und bei laufenden und zukünftigen Ordnungswidrigkeitenverfahren Bußgelder nur noch als Ultima Ratio – bei schweren Pflichtverstößen im Zusammenhang mit gravierenden Menschenrechtsverletzungen – verhängen. Generell wird das BAFA weiterhin einen dialogorientierten Prüfansatz verfolgen.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des BAFA sowie in der Pressemitteilung des BMWE vom 26. September 2025.